Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1;
Rechtssatz: Berufliche Interessen des Lenkerberechtigten an der Verwendung eines Motorfahrrades haben bei der gem § 75a Abs 1 KFG im Interesse der Verkehrssicherheit zu treffenden Entscheidung ebenso außer Betracht zu bleiben wie bei der Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder § 74 Abs 1 K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110349.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110303.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §30 Abs1 Z3;KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34;KDV 1967 §35;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0122 1 Stammrechtssatz Die Regelung des § 73 Abs 1 KFG betreffend die Möglichkeit, eine aufrechte Lenkerberechtigung durch Befristung einzu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1 lita;
Rechtssatz: Daß an die geistige und körperliche Fähigkeit zum Lenken von Motorfahrrädern geringere Anforderungen gestellt werden können als an die geistige und körperliche Fähigkeit zum Lenken der im § 65 KFG genannten Gruppen von Kraftfahrzeugen, hat mit der Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da der Bf bereits vor Einbringung der Beschwerde wieder im Besitz einer Lenkerberechtigung war, konnte er zu diesem Zeitpunkt ungeachtet der Befristung der neu erteilten Lenkerberechtigung durch den angefochtenen Bescheid, mit welchem ihm eine unbefristete Lenkerberechtigung entzogen w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §34 Abs1;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Besteht auf Grund eines Gutachtens des Amtsarztes die Notwendigkeit laufender Kontrollen des Gesundheitszustandes des Lenkerberechtigten, der auf Grund einer Niereninsuffizienz dialysepflichtig ist, weil eine Verschlechterung seines... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0156 2 Stammrechtssatz Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 ers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/23 93/11/0056 1 Stammrechtssatz Beim bekämpften Befristungsausspruch handelt es sich nach der Aktenlage nicht um die Befristung einer aufrechten Lenkerberechtigung des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen zwei Bescheide der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. April 1996 abgewiesen und die Erstbescheide bestätigt. Mit dem ersten der beiden erstinstanzlichen Bescheide war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die am 16. Dezember 1993 erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen worden, daß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1977 im Besitz einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B. Seit dem Jahr 1992 ist diese Lenkerberechtigung jeweils befristet worden, weil sich der Beschwerdeführer in einem Zustand nach chronischem Alkoholabusus befunden habe und nach Aufenthalten in Krankenhäusern in neuropsychiatrischer Behandlung gestanden sei. Die Befristung war zuletzt mit drei Jahren bis 16. Dezember 1995 verfügt worden. Mit Antrag vom 6. November 1995 begeh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 angeordnet, daß sich der Beschwerdeführer einer begleitenden Maßnahme in Form einer Nachschulung (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker) zu unterziehen habe. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belang... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs 3 erster Satz KFG ergangene E 29.6.1993, 93/11/008... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das KFG enthält kein Verbot der Anordnung von Begleitmaßnahmen gem § 73 Abs 2a KFG (hier: Einstellungstraining und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker) nach Erlassung eines Entziehungsbescheides. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, daß die Anordnung von Begleitmaßnahmen gleichzeitig mit dem Entzieh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Während die Anordnung einer Nachschulung gemäß § 64a Abs 2 KFG "unverzüglich" zu erfolgen hat (im Falle schwerer Verstöße gemäß § 64a Abs 3 KFG nach Eintritt der Rechtskraft der Bestrafung), verlangte § 73 Abs 2a KFG hiefür ein zeitliches Naheverhältnis zur Entziehung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §31;VwRallg;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der Verjährung hat im Administrativverfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung keinen Anwendungsbereich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110254.X04 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/11/0102 2 Stammrechtssatz Ein Ausspruch der Behörde dahingehend, daß die Bfin ihre Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen in bestimmten zeitlichen Abständen feststellen lassen solle, könnte nicht als die Lenkerberechtigung einschränkende Auflage iSd § 73 Abs 1 KFG gewertet werden, vielmehr würde damit der Bf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Jänner 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und festgelegt, daß ihm vom 9. Oktober 1993 bis einschließlich 30. Juni 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf (§ 73 Abs. 2 KFG 1967). In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 3. Se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend entzogen (von der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 12. November 1990 an bis einschließlich 12. Mai 1991). In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit i... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von fünfzehn Monaten (gerechnet ab vorgesehener Wiederausfolgung des aufgrund einer vorangegangenen Entziehung abgenommenen Führerscheins am 16. Jänner 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid wurde gemäß §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend (bis zum 16. Oktober 1994) entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 14. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen; einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung ab... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 verfügt wurde, daß ihm für die Dauer von 12 Monaten vom 21. Mai 1996 an keine neue Lenkerberechtigung mehr erteilt werden darf, wobei etwaige Haftzeiten in diese Frist nicht einzurechnen seien. In seiner... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof geric... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 verfügt, daß ihm für die Dauer von 2 Jahren (vom 3. September 1993 bis 3. September 1995) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von zwei Jahren (gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 7. Dezember 1993) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110125.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...