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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/11/0224 1 (hier: Entziehung der Lenkerberechtigung)Stammrechtssatz
§ 75 Abs 1 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei Entziehung der Lenkerberechtigung, das sämtliche Erteilungsvoraussetzungen umfaßt. Die wiederholte Ergreifung von Maßnahmen im Sinne des § 73 Abs 1 KFG jeweils nach dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich einzelner Erteilungsvoraussetzungen ist dem Gesetz fremd. Vielmehr kommt, wenn einzelne Umstände der Beh nicht bekannt waren, unter den Voraussetzungen des § 69 Abs 3 AVG die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in Betracht (Hinweis E 22.2.1984, 83/11/0274, 0275).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110051.X01Im RIS seit
11.07.2001