Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110381.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/07 96/11/0357 3
(hier: Drogentherapie) Stammrechtssatz In einem Verfahren gem § 73 Abs 1 KFG kommt der Umstand, daß dem Besitzer einer Lenkerberechtigung zur ärztlichen Behandlung seiner Drogensucht gem § 23a Abs 1 SGG ein Strafaufschub gewährt wurde, keine Bedeutung zu. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Äußert der ärztliche Amtssachverständige aufgrund der bei der Untersuchung gemachten Wahrnehmungen den Verdacht, daß eine seelische Störung bestehe, die die geistige Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges einschränkt oder ausschließt, ist gem § 31 KDV die Anordnung der Untersuchung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0226 3
(hier: Das Fehlen jeglicher Erfahrung im Umgang mit Computern
ist). Stammrechtssatz Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "ei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1996, Zl. 95/11/0149, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 1995, mit dem dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder geistiger und körperlicher Eignung entzogen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehob... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0020 1 Stammrechtssatz Leistet der Besitzer einer Lenkerberechtigung einem rechtskräftigen Bescheid nach § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG keine Folge, so ist ihm die Lenkerberechtigung zu entziehen, ohne daß sich die Beh mit seiner geistigen und körperlichen Eignung näher auseinanderzusetzen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren vom 18. April 1997 an (bis 18. April 2000) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 7. Februar 1996 wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 25. September 1996 befristet. Dieser Bescheid enthielt keinen Ausspruch betreffend Ausschluß der aufschiebenden Wirkung einer Berufung im Sinne des § 64 Abs. 2 AVG. Der Grund für die Befristung lag in der Annahme, der Beschwerdeführer sei zwar "gegenwärtig" geistig und körperlich zum Lenken ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von 15 Monaten (von der Zustellung des Erstbescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. April 1997 am 24. April 1997 an bis 24. Juli 1998) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer erhobene Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 19. August 1996 als verspätet zurück. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Erstbehörde vom 19. August 1996 sei durch die Post zugestellt und vom Beschwerdeführer beim ersten Zustellversuch am 21. August 1996 übernommen worden. Die Berufung gegen diesen Bescheid sei am 5. September 19... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110297.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs5;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110080.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretungen von Verkehrsvorschriften (Überholverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung) unter den vom Gericht angenommenen, besonders gefährlichen Verhältnissen berechtigt die belBeh zu der Annahme, daß eine bestimmte Tatsache vorliegt, die die Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person indiziert. Dabei kann dahins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der Berufung gegen die Befristung der Lenkerberechtigung die aufschiebende Wirkung nicht aberkannt, so wurde die Befristung zunächst nicht wirksam und bewirkt die Abweisung der Berufung gegen die Erteilung einer befristeten Lenkerberechtigung nach Ablauf der im Erstbescheid ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis (einschließlich) 18. November 1997 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; in diese Frist seien von ihm zu verbüßende Haftzeiten nicht einzurechnen. Gleichzeitig wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Dupl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat die Behörde die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkerberechtigten aufgrund der strafgerichtlichen Verurteilung gem § 12 Abs 1 SGG verneint, ohne Feststellungen über sein konkretes Verhalte... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, mit dem die Lenkerberechtigung im gegenständlichen Verfahren erstmals entzogen worden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12 Monaten (gerechnet ab Eintritt der Rechtskraft des Bescheides) befristet. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; sie beantragt dessen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und F unbefristet, für Kraftfahrzeuge der Gruppe D bis 16. April 1997 befristet erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 27. Februar 1998 (das sind 12 Monate, gerechnet ab Zustellung des Entziehungsbescheides der Erstbehörde, der Bundespolizeidirektion Wien) kei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG entzogen und ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Folge beantragte der Beschwerdeführer die Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung. Im daraufhin eingeleiteten Verfahren wurde ihm aufgrund eines positiven ärztlichen Gutacht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung des Erstbescheides der Bundespolizeidirektion Wien am 29. Jänner 1997, demnach bis 29. Jänner 1999 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Mai 1999 befristet. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 24. Juni 1997 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110163.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0156 E 20. Februar 1987 RS 1(hier: Eine solche Maßnahme setzt aber voraus, daß die Beh aufgrund der Ermittlungsergebnisse zu der Auffassung gelangt, es bedürfe wegen der besonderen Umstände des Falles nach Ablauf der Entziehungszeit eines neuerlichen Ermittlungsverfahrens zur Prüfung des Wiedervorliegens der Verkehrszulässigkeit.) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110285.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung für Kfz der Gruppe B gem § 73 Abs 1 KFG entzogen und ausgesprochen, daß auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kfz keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Folge wurde aufgrund eines positiven ärztlichen Guta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vors... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/11/0359 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß im Zusammenhang mit einer vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 74 Abs 1 KFG die Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit höchstens 18 Monaten bemessen werden darf, muß nicht dazu führe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38 impl;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörde ist, wenn das Verwaltungsstrafverfahren von der Berufungsbehörde hinsichtlich einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO wegen Verfolgungsverjährung eingestellt wurde, da lediglich eine Verweigerung der Atemluftprobe r... mehr lesen...