Der Schuldspruch des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (im Folgenden BH) vom 06.05.2008, Zl. 300-3073-2006, lautet: Sie haben den Sattelzugfahrzeug/-anhänger mit dem Kennzeichen *** als Lenker in Betrieb genommen und sich nicht davon überzeugt, dass die Ladung dieses Kfz den Vorschriften entspricht, obwohl Ihnen dies zumutbar war. Bei einer Verkehrskontrolle wurde von der Polizei festgestellt, dass die Ladung auf dem Sattelanhänger nicht so verwahrt und durch geei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat das strafrechtliche Unwerturteil über die Nichtbefolgung der in § 101 Abs. 1 lit. e zweiter Satz KFG normierten Ladungssicherung verändert, da die Vorschrift nunmehr nicht gilt, wenn weder die Betriebs- bzw. Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist noch die Gefahr des Ladungsverlustes besteht. Eine Voraussetzung nach § 101 Abs. 1 lit. e erster Satz KFG ist, dass durch die Ladung bzw. einzelner Teile davon die Betriebs- bzw. Verkehrssicherheit beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte lenkte zum Tatzeitpunkt einen Lkw der Klasse N1 (§ 3 Abs 1 Z 2.2.1. KFG) mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg. Mit dem Fahrzeug wurden einige Wasserkanister befördert, wodurch das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde. Auf Grund einer Kontrolle wurde dann Wasser abgelassen, um das Gewicht zu reduzieren. Nach dieser Gewichtsreduktion konnte der Lenker seine Fahrt fortsetzen. Bei diesem Sachverhalt hat der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt kei... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.07.2007 23.24 Uhr Tatort: Inntalautobahn A 12, km 0024.300 Kontrollstelle Kundl, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Anhänger XY 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zu... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Angaben zur Tat: Zeit der Begehung: 10.10.2006, 09:35 Uhr Ort der Begehung: Salzburg, Münchner Bundesstraße auf Höhe Nr. 50 Fahrzeug: LKW, SL-.. (A) Sie haben als Lenker das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug nicht so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert wurden, das... mehr lesen...
Rechtssatz: §101 Abs 1 lit e KFG verlangt im Tatvorwurf jedenfalls ausreichende Feststellungen zur Beschaffenheit und Verwahrung der Ladung, aus denen nachvollzogen werden kann, dass und warum die Ladung oder einzelne Teile davon nicht so gesichert waren, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhielten und der sicheren Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wurde. Es muss sich aus den Sachverhaltsfeststellungen ergeben, wie die einzelnen T... mehr lesen...
Rechtssatz: Kontrollsystemjudikatur darf nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ergebnis einer Erfolgshaftung führt. Anforderung an Sorgfaltsmaßstab darf nicht überzogen werden. mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 19.7.2005, gegen 18:00 Uhr Ort der Begehung: Fuschl, B158 - Wolfgangsee Straße, Strkm. 19,23 Fahrtrichtung S. Fahrzeug: KFZ mit Anhänger, SL-841 AM / SL-77GR (A) 1. Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit gefährlichen Gütern die Straße unter Missachtung des Vorschriftszeichens ?Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern?... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die den angeführten Übertretungen des Gefahrgutbeförderungsgesetz bzw. des Wasserrechtsgesetz zugrunde liegenden Vorschriften andere Schutzzwecke als die in dieser Entscheidung zu behandelnde Ladungssicherungsvorschrift des §101 Abs1 lite KFG (diese stellt in erster Linie auf den Aspekt der Verkehrssicherheit ab) aufweisen, wurde durch die bereits erfolgten Bestrafungen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (wegen fehlender Unterlagen und Kennzeichnung des beförderten Gefahrg... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 20.05.2005, 17:50 Uhr Ort der Begehung: Anif, Schlossstraße Kreuzung mit der B 159 Fahrzeug: LKW, JO-501EA (A) 1. Sie haben als Lenker das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug nicht so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert wurden, dass si... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Sicherung eines auf einer Ladefläche eines LKW´s beförderten Minibaggers mit einem Gesamtgewicht von 2 Tonnen nur mit einem Spanngurt gegen seitliches Verrutschen kann nicht als ordnungsgemäß im Sinne des Gesetzes angesehen werden, insbesondere wenn der Gurt noch an mehreren Stellen eingerissen war. Dies ergibt sich schon aus den allgemeinen Erfahrungstatsachen und ist die zusätzliche Einvernahme eines Sachverständigen für Beladung entbehrlich. Weiters entspricht auch die l... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Hineinragen bloß eines geringfügigen Teiles einer Ladung in Form eines biegsamen Maschinenteils, kann in Kenntnis des Transportweges als geringes Verschulden in den Tatfolgen als unbedeutend erachtet werden Schlagworte Tatfolgen, geringes Verschulden mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: 23.06.2005,10:15 Uhr Ort der Begehung: G., B158 - Wolfgangsee Straße, bei Strkm. 28,9, Fahrtrichtung G. Fahrzeug: KFZ mit Anhänger, SL-? / SL-.. (A) 1. Sie haben als Lenker das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, dass die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug nicht so verwahrt oder durch g... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Sicherung von Fässern am Anhänger bei einer beträchtlichen Höhe der Ladung mit nur durch in Längsrichtung angebrachten Gurten ist unzureichend, da ein seitliches Abrutschen der Fässer nicht verhindert werden kann. Um eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu gewährleisten, ist auch eine seitliche Sicherung unabdingbar. Schlagworte Ordnungsgemäße Sicherung, seitliches Abrutschen, beträchtliche Höhe der Ladung mehr lesen...
Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21.07.2005, Zl.: S 6848/04, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Übertretung angelastet: Sie haben als nach § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter für die Beladung der Fa. A M GesmbH nicht dafür gesorgt, dass der Kraftwagenzug mit dem amtlichen Kennzeichen (Lkw) und Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen am 23.12.2004, in der Zeit zwischen 06.54 Uhr und 08.03 Uhr, in G, S (Beladung) vor Antritt der Fahrt den kraf... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter einem Anordnungsbefugten im Sinne des § 101 Abs 1a KFG ist eine Person zu verstehen, die damit befasst ist, die Beladung vorzunehmen und den Ablauf des Beladungsvorganges zu gestalten und solcher Art insbesondere auch die Menge des Ladegutes zu bestimmen (VwGH 12.12.1986, 85/03/0046; 19.10.1988, 87/03/0280). Tatbestandsmäßiger Normadressat dieser Bestimmung ist somit der "Belader" bzw der für die Beladung "Anordnungsbefugte", also jene Person, die faktisch auf die Beladun... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, sich vor der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses hinsichtlich der Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht und ist es keinesfalls ausreichend, dass der Beschuldigte sich diesbezüglich auf das Lieferwerk verlässt. Schlagworte Beladung, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Überladung mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer eines Lkw zwar glaubhaft dargetan, welche Maßnahmen er zur Einhaltung der Beladevorschriften getroffen hat, so ist ihm eine Überladung aber dennoch subjektiv vorwerfbar, wenn er den Fahrer eines Lkw im letzten Jahr nicht mehr kontrollierte und sich auf die Einhaltung der Beladevorschriften verlassen hat. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Fahrer bereits zehn Jahre im Unternehmen des Beschuldigten tätig ist und es bezügl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges ist vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges verpflichtet, eine Überprüfung der Beladung im Hinblick auf das höchstzulässige Gesamtgewicht vorzunehmen; daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschuldigte als Fahrzeuglenker das Fahrzeug bereits beladen von seinem Dienstgeber übernommen hat. Schlagworte Überprüfung der Beladung, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Beladung des Fahrzeuges, Kontrollpflichten des KFZ-Lenkers, Gesamtgewicht mehr lesen...
Rechtssatz: Ist nicht erwiesen, dass der vom Berufungswerber gelenkte Lkw Schotter bzw Erdaushubmaterial verloren hat und dadurch die nachfolgende Fahrzeuglenkerin behinderte, weil zur angeblichen Tatzeit schlechte Sicht herrschte (Dunkelheit und Regen) und auch aufgrund der Geschwindigkeit und der Abstände der beiden Fahrzeuge nicht nachvollziehbar ist, wie das Material von der Ladefläche direkt auf die Motorhaube des nachfolgenden Pkws fallen kann, so bedeutet dies, dass keine Anhaltspu... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 05.10.2004, Zl VK-18626-2004, wurde Herrn H. F., B., als Verantwortlichem der H. F. GmbH nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 22.06.2004 um 13.47 Uhr Tatort: Gemeinde Steinach am Brenner, auf der A13 bei km 22.400 (Höhe Wipptalerhof), Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY und Sattelanhänger XY 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer(in) des angeführten KFZ nicht dafür So... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom 07.06.2004, Zl VK-21890-2003, wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als Zulassungsbesitzer des LKWs, Kennzeichen XY und des Anhängerwagens, Kennzeichen XY unterlassen, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug und seine Beladung ? unbeschadet allfälliger Ausnahmegenehmigungen oder -bewilligungen ? den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspricht, wei... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer bei dem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug das tatsächliche Gesamtgewicht als auch das höchstzulässige Gesamtgewicht überschritten, so hat er dadurch zwei verschiedene Tatbilder verwirklicht, die einander nicht ausschließen. Werden die Lkw-Lenker vom Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer über die Beladevorschriften informiert und auch angewiesen diese einzuhalten, so ist durch die bloße Schulung und Belehrung der Fahrer... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer eines Reifengroßhandels vorgeworfen, einen Lkw entgegen der Bestimmungen des KFG am 22.08.2003 überladen zu haben, so stellt das Schreiben der Erstinstanz vom 17.12.2003 (Aufforderung zur Rechtfertigung) eine taugliche Verfolgungshandlung dar, die die Verfolgungsverjährung unterbricht, weil diese alle wesentlichen Tatbestandselemente des § 101 Abs 1 lit a KFG umfasste und innerhalb von sechs Monaten (ab dem Tatzeitpu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht eines Lkw-Zuges von 40.000 kg um 2.590 kg überschritten und ist ein Kontrollsystem am Betriebsgelände vorhanden, erfolgte jedoch die Beladung außerhalb des Betriebssitzes, wodurch dieses Kontrollsystem nicht Platz greifen konnte, ist dies nicht geeignet den Beschuldigten von seiner Strafbarkeit zu befreien, da gerade dann, wenn eine Beladung außerhalb des Betriebssitzes erfolgt, Kontrollmaßnahmen vor Ort, also am Beladeort, Platz greifen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortlicher Beauftragter gem § 9 Abs 4 VStG ist nicht, wenn einem Mitarbeiter zwar intern die Verantwortlichkeit übertragen wurde, dieser jedoch nicht dezidiert seiner Bestellung zustimmt. Ein immer wieder wiederholtes Aufmerksammachen in Dienstbesprechungen, dass jemand für Beladungen verantwortlich sei, genügt nicht, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Schlagworte verantwortlicher Beauftragter, interne verantwortliche Person, ausdrückliche Zustimmung... mehr lesen...
Rechtssatz: Lenkt der Beschuldigte einen LKW, dessen tatsächliches Gesamtgewicht von 3.660 kg laut Abwaage auf der geeichten Brückenwaage betrug, sohin der LKW um 310 kg überladen war, ohne dass der Beschuldigte sich vor der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon überzeugt hat, dass das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug hinsichtlich des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes laut Zulassungsschein von 3.250 kg in Bezug auf die Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, i... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 31.02.2003 um 16.40 Uhr Tatort: Nauders, auf der B 180, Strkm. 46,700, in Fahrtrichtung Landeck Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, KB-XXXX und KU-YYYY Sie haben es als verantwortlich beauftragter Fuhrparkleiter der Firma N. Transport & Logistik GesmbH, welche als Zulassungsbesitzerin des ggst. Sattelkraftfahrzeuges aufscheint, unterlassen, dafür zu sorgen, da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 19.03.2003, Zahl VK-23504-2002 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.12.2002 um 15.43 Uhr bei der Kontrollstelle Kundl, A-12 Inntalautobahn, km 24,3 in Richtung Innsbruck 1. als Lenker das Sattel-KFZ, XY/XY, in Betrieb genommen und sich vor Fahrtantritt nicht in zumutbarer Weise davon überzeugt, dass die höchsten, zulässigen Achslasten den in Betracht kommenden Vorschriften entsprachen, weil die höchste, zuläs... mehr lesen...
Rechtssatz: In Bezug auf Überladungen hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass aufgrund der modernen Ausrüstung der Fahrzeuge das Erkennen einer Überladung optisch oft kaum möglich ist, weshalb sich ein Berufskraftfahrer die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen hat und, falls keine Möglichkeit zu einer genauen Gewich... mehr lesen...