RS UVS Salzburg 2006/07/06 7/13355/6-2006th

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2006
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Rechtssatz

Die Sicherung von Fässern am Anhänger bei einer beträchtlichen Höhe der Ladung mit nur durch in Längsrichtung angebrachten Gurten ist unzureichend, da ein seitliches Abrutschen der Fässer nicht verhindert werden kann. Um eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu gewährleisten, ist auch eine seitliche Sicherung unabdingbar.

Schlagworte
Ordnungsgemäße Sicherung, seitliches Abrutschen, beträchtliche Höhe der Ladung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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