RS UVS Kärnten 2004/08/16 KUVS-1465/2/2004

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Veröffentlicht am 16.08.2004
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Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer eines Reifengroßhandels vorgeworfen, einen Lkw entgegen der Bestimmungen des KFG am 22.08.2003 überladen zu haben, so stellt das Schreiben der Erstinstanz vom 17.12.2003 (Aufforderung zur Rechtfertigung) eine taugliche Verfolgungshandlung dar, die die Verfolgungsverjährung unterbricht, weil diese alle wesentlichen Tatbestandselemente des § 101 Abs 1 lit a KFG umfasste und innerhalb von sechs Monaten (ab dem Tatzeitpunkt am 22.08.2003) gesetzt wurde.

Schlagworte
Verfolgungsverjährung, taugliche Verfolgungshandlung, Vorhalt der wesentlichen, Tatbestandselemente, Tatzeitpunkt, Überladung eines Lkw
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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