RS UVS Kärnten 2005/04/12 KUVS-2265-2266/4/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2005
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Rechtssatz

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, sich vor der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses hinsichtlich der Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht und ist es keinesfalls ausreichend, dass der Beschuldigte sich diesbezüglich auf das Lieferwerk verlässt.

Schlagworte
Beladung, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Überladung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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