RS UVS Kärnten 2005/02/11 KUVS-1411/2/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2005
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Rechtssatz

Der Lenker eines Fahrzeuges ist  vor Inbetriebnahme eines Fahrzeuges verpflichtet, eine Überprüfung der Beladung im Hinblick auf das höchstzulässige Gesamtgewicht  vorzunehmen; daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschuldigte als Fahrzeuglenker das Fahrzeug bereits beladen von seinem Dienstgeber übernommen hat.

Schlagworte
Überprüfung der Beladung, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Beladung des Fahrzeuges, Kontrollpflichten des KFZ-Lenkers, Gesamtgewicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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