Die Sicherung eines auf einer Ladefläche eines LKW´s beförderten Minibaggers mit einem Gesamtgewicht von 2 Tonnen nur mit einem Spanngurt gegen seitliches Verrutschen kann nicht als ordnungsgemäß im Sinne des Gesetzes angesehen werden, insbesondere wenn der Gurt noch an mehreren Stellen eingerissen war. Dies ergibt sich schon aus den allgemeinen Erfahrungstatsachen und ist die zusätzliche Einvernahme eines Sachverständigen für Beladung entbehrlich. Weiters entspricht auch die lose Beförderung von schweren Zubehörteilen, wie Baggerschaufeln, Meißelhammern auf der Ladefläche eines LKW´s nicht den Erfordernissen des § 101 Abs 1 lit e KFG.