Norm: DSt §1 DSt § 1 heute DSt § 1 gültig ab 01.06.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 1 gültig von 01.01.1991 bis 31.05.1999
Rechtssatz: Die Werbung für Prostitution durch einen Rechtsanwalt in einer Fernseh... mehr lesen...
Norm: DSt §1 RAO §9 Abs1 RAO §11 Abs2 DSt § 1 heute DSt § 1 gültig ab 01.06.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 1 gültig von 01.01.1991 bis 31.05.1999 RAO § 9 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (Erleger) wurde als Treuhänder im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Kaufvertrags über eine Wohnung in Wien tätig. Im Zuge der Kaufabwicklung überwies der Erstantragsgegner den Betrag von 495.000 EUR auf das „Treuhand-Anderkonto“ des Erlegers. In der Folge forderte der Erstantragsgegner unter Hinweis auf eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers Rückzahlung, weil der Kaufvertrag nicht fristgerecht unterfertigt worden sei. Die Zweiterlagsgegneri... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte den gerichtlichen Erlag des im
Spruch: genannten Betrags gemäß § 1425 ABGB mit dem Vorbringen, sie sei mit der Errichtung eines Kaufvertrags über zwei Liegenschaften, deren Käufer die Erstantragsgegnerin und Verkäufer der Zweitantragsgegner sei, beauftragt worden. Vereinbarungsgemäß sei aus dem Kaufpreis die Lastenfreistellung der umfangreich belasteten Liegenschaften erfolgt, sodass letztlich der Erlagsbetrag auf dem Treuhandkonto verblieb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger beantragte, 495.000 EUR zuzüglich angereifter Zinsen abzüglich KESt und Kontospesen bis zum Eintritt einer Ausfolgungsbedingung zum Erlag anzunehmen und brachte dazu im Wesentlichen vor wie folgt: Der Ersterlagsgegner habe den Erleger als Rechtsanwalt, Vertragserrichter und Treuhänder mit der Abwicklung des Kaufes einer (näher bezeichneten) Wohnung beauftragt. Im Zuge dieser Kaufabwicklung sei der Kaufpreis von 495.000 EUR vom Ersterlagsgegner auf ein vom E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs einer Rechtsanwalt GmbH mit zwei Geschäftsführern mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Der Bruder eines der beiden Geschäftsführer hatte im Mai 2003 eine Liegenschaft um 900.000 EUR gekauft. Aufgrund einer Pfandurkunde wurde auf dieser Liegenschaft eine Höchstbetragshypothek von 900.000 EUR einverleibt. Der Bruder des Geschäftsführers war nur als vorgemerkter Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dies lag auc... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 HDSt 1990 §1 KEuRAG §1EuRAG §3
Rechtssatz: Hat das Gericht, bei welchem der Beschuldigte als Rechtsanwalt einschritt, zunächst in seinem Beschluss den Auftrag erteilt, dieser möge seine Berechtigung im Sinn des § 1 EuRAG nachweisen und gab der Disziplinarbeschuldigte mit seinem Folgeschriftsatz - jedenfalls ausreichend erkennbar - bekannt, nicht mehr als Vertreter seiner Mandantin tätig zu werden, was in der Folge auch der Fal... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 IDSt 1990 §1 KRAO §21c Z8RAO §21c Z9RAO §21c Z10
Rechtssatz: Unzulässige Vergesellschaftung einer in Österreich ansässigen Rechtsanwälte-Partnerschaft mit einem in den USA ansässigen Rechtsanwälteunternehmen. Entscheidungstexte 1 Bkd 5/08 Entscheidungstext OGH 16.02.2009 1 Bkd 5/08 Beisatz: Es verletzt die Berufspflichten und Ehre und Ansehen des Standes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verkaufte eine Eigentumswohnung an die Nebenintervenienten. Die Beklagte übernahm den Treuhandauftrag zur Überweisung des von den Nebenintervenienten zu erlegenden - und tatsächlich erlegten - Kaufpreises - abzüglich der Beträge für ein noch abzudeckendes Darlehen - binnen acht Tagen nach Verbücherung ihres Eigentumsrechts an den Kläger. Wegen des der Beklagten erst nach Vertragserrichtung bekannt gewordenen Umstands, dass sich das der gekauften Wohnung zugeor... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1DSt1990 §2 Abs1 Z2 §2
Rechtssatz: Die mangelnde Aufklärung der Mandantin des Disziplinarbeschuldigten durch diesen über die von ihm gewählte Abrechnungsart und die Höhe der zu erwartenden Kosten stellt ein Dauerdelikt dar. Bei einem solchen endet das strafbare Verhalten mit Beendigung des verpönten Zustands und beginnt zu diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist zu laufen. Mit Abschluss der Tätigkeit des Disziplinarbeschuldigte... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 DDSt 1990 §1 KRAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2ZPO §178 Abs2
Rechtssatz: Bereits die Ankündigung einer Prozessverschleppung „bis zum St. Nimmerleinstag" durch den Beklagtenvertreter ist rechtswidrig und verstößt gegen § 9 RAO und § 2 RL-BA. Entscheidungstexte 10 Bkd 6/07 Entscheidungstext OGH 02.06.2008 10 Bkd 6/07 European ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 DDST 1990 §1 KZPO §215 Abs1
Rechtssatz: Trifft ein Verhandlungsprotokoll keine umfassende Aussage zu einer einem Rechtsanwalt vorgeworfenen Äußerung, weil die Verhandlung durch seinen Ablehnungsantrag unterbrochen wird, ist es trotz § 215 Abs 1 ZPO durchaus angezeigt, zur Eruierung des Sachverhalts eine schriftliche Äußerung der Verhandlungsrichterin und des Gegnervertreters einzuholen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1DSt 1990 §1 C4DSt 1990 §2 Abs1RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Wird anlässlich der Übernahme eines Vertretungsauftrages eine Aufklärungspflicht verletzt, so ist die Pflichtwidrigkeit nicht mit Unterfertigung der Vollmacht durch den Mandanten abgeschlossen. Die Aufklärungspflicht besteht weiterhin, solange das Bevollmächtigungsverhältnis andauert. Dies ergibt sich aus der in § 9 RAO verankerten Treuepflicht des Rechtsanwaltes gegenübe... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Pflichtverletzungen bei Treuhandabwicklungen sind dem Kernbereich anwaltlicher Vertrauensanforderungen zuzuordnen, deren stringente Beachtung eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Festigung jener allgemeinen Wertschätzung darstellt, auf die die Rechtsanwaltschaft im Interesse effizienten und von breiter Akzeptanz getragenen beruflichen Wirkens unabdingbar angewiesen ist. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Aufklärung über ungewöhnliche Kostenklauseln entfällt auch nicht, wenn der Klient bei der Mandatserteilung zusätzlich von einem anderen Rechtsanwalt beraten wird, denn dieser kann den Klienten nur über die üblicherweise zu erwartenden Kosten aufklären, nicht aber über ungewöhnliche Zusatzklauseln, die üblicherweise in einem Vollmachtsformular nicht aufscheinen. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1
Rechtssatz: Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Entscheidungstexte 16 Bkd 5/07 Entscheidungstext OGH 19.05.2008 16 Bkd 5/07 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Wenn der Rechtsanwalt als Treuhänder weiß, dass gegen die ursprüngliche Vertragspartnerin der Treugeber ein Konkurs anhängig ist, ist er zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, wenn nun eine Tochter- oder Nachfolgefirma der Gemeinschuldnerin als in den Vertrag eintretender Vertragspartner auftaucht. Entscheidungstexte 16 Bkd 6/07 E... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4DSt 1990 §16 Abs6RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Disziplinargerichtsbarkeit, insbesondere auf dem Sektor der Abwicklung von Treuhandschaften auf eine permanente, umfassende und (insbesondere auch für die rechtssuchende Allgemeinheit) erkennbare Sensibilisierung des dazu gebotenen Standesbewusstseins hinzuwirken und damit eine entscheidende Signalwirkung im Kernbereich berufsspezifischer Grundanliegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beabsichtigte, an den Nebenintervenienten, der vom Beklagten vertreten wurde, einen Liegenschaftsanteil (Eigentumswohnung) zu verkaufen. Der Beklagte wusste bereits vom Makler, dass der Nebenintervenient schnell über die Wohnungsschlüssel verfügen und den Kauf abwickeln wollte, weil er seine Wohnung zum 1. 1. 2006 gekündigt hatte und für sich und seine an den Rollstuhl gebundene Mutter eine Unterkunft benötigte. Der Beklagte teilte dem Makler sogleich... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 GRL-BA 1977 §18
Rechtssatz: § 18 RL-BA und die zur kollegialen Antwortpflicht ergangene Judikatur verlangen gar nicht eine inhaltliche Stellungnahme, sondern es soll vermieden werden, dass Schreiben von Rechtsanwaltskollegen schlechthin ignoriert werden. Um der Standespflicht nach § 18 RL-BA gerecht zu werden, hätte es genügt, die Schreiben in angemessener Frist zu bestätigen und mitzuteilen, dass eine inhaltliche Beantwortung... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines (angemessenen) Pauschalhonorars, das auch dann fällig sein soll, wenn der Mandant die Vollmacht vorzeitig kündigt, erfüllt den Tatbestand der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes, weil sie es dem Vollmachtgeber aus wirtschaftlichen Gründen praktisch unmöglich macht, das Vollmachtsverhältnis jederzeit aufzulösen, und dies dem Recht auf freie Anwaltswahl widerspricht. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 IRL-BA 1977 §45 Abs3
Rechtssatz: Unzulässige Werbung verwirklicht nur das Vergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, nicht aber eine Berufspflichtenverletzung. Entscheidungstexte 14 Bkd 9/07 Entscheidungstext OGH 14.04.2008 14 Bkd 9/07 10 Bkd 8/09 Entscheidungstext OGH 08.03.2010 10 Bkd 8/09 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 BRAO §10
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat - im Hinblick auf das Doppelvertretungsverbot - von Personen, die sich von ihm beraten oder vertreten lassen wollen, die Personalien festzuhalten, wobei eine Identitätsprüfung, wenn keine Zweifel an den Angaben der Personen bestehen, wohl nicht erforderlich ist. Entscheidungstexte 13 Bkd 5/07 Entscheidungstext OGH 07.04.2008... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 GRAO §19a Abs3
Rechtssatz: Wenn die Kostenzahlung an den letzten Rechtsanwalt erfolgt, trifft diesen die Treuhandverpflichtung, jenen Zustand herzustellen, der gegeben wäre, wenn die Kostenzahlung anteilig an die früheren Rechtsvertreter geleistet worden wäre. Der die Kosten einziehende letzte Anwalt hat seinen Vorgängern die gleiche Rechtsposition zu verschaffen, wie er sie selbst durch die geleistete Zahlung erlangte. Dazu g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Die Abwicklung von Treuhandschaften nach Maßgabe der Bestimmungen der von der jeweiligen Kammer geschaffenen Einrichtung ist verpflichtend. Die Missachtung der vorgesehenen Meldepflicht bezüglich der übernommenen Treuhandschaft stellt eine Verletzung der Berufspflicht des Rechtsanwalts dar. Entscheidungstexte 5 Bkd 4/07 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §11 Abs1
Rechtssatz: Es entspricht den Berufspflichten eines Rechtsanwalts übertragene Mandante gewissenhaft auszuführen. Dazu zählt es auch, Ladungen zu Verhandlungen Folge zu leisten und bei diesen Verhandlungen die Interessen des Mandanten zu wahren. Zu diesem Zweck hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch von den Verhandlungsterminen in Kenntnis zu setzen und darauf hinzuweisen, dass der Mandant gegebenenfalls den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IABGB §1425 VAABGB §1425 VBDSt 1990 §1 G: RAO §10RAO §19a Abs1RAO §19a Abs3
Rechtssatz: Hat der Mandant gegen den Kostenanspruch des früheren Anwalts (iSd § 19 RAO) Einwendungen und gibt dies dem letzten Anwalt bekannt, so hat im Fall des § 19a Abs 3 RAO der letzte Anwalt die Pflicht zur gerichtlichen Hinterlegung nach § 1425 ABGB der auf den früherer Anwalt entfallenden Honoraranteile; Erlagsgegner sind in einem solchen Fall d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts nach § 19a Abs 3 RAO. Im Folgenden wird auch der zuletzt vertretende beklagte Rechtsanwalt nach der Diktion des § 19a Abs 3 RAO als „letzter" Anwalt bezeichnet, sein Prozessgegner als früherer Anwalt. In einem Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg (im Folgenden nur Vorverfahren) war der dortige Kläger Reinhard R***** (im Folgenden nur Mandant) zunächst durch einen dritten, näher genannten ... mehr lesen...