RS OGH 2008/6/2 10Bkd6/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2008
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Norm

DSt 1990 §1 D
DST 1990 §1 K
ZPO §215 Abs1

Rechtssatz

Trifft ein Verhandlungsprotokoll keine umfassende Aussage zu einer einem Rechtsanwalt vorgeworfenen Äußerung, weil die Verhandlung durch seinen Ablehnungsantrag unterbrochen wird, ist es trotz § 215 Abs 1 ZPO durchaus angezeigt, zur Eruierung des Sachverhalts eine schriftliche Äußerung der Verhandlungsrichterin und des Gegnervertreters einzuholen.

Entscheidungstexte

  • 10 Bkd 6/07
    Entscheidungstext OGH 02.06.2008 10 Bkd 6/07
    Beisatz: Beklagtenvertreter kündigt Verschleppung des Prozesses „bis zum St. Nimmerleinstag" an. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123613

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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