RS OGH 2008/4/7 13Bkd5/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2008
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Norm

DSt 1990 §1 B
RAO §10

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt hat - im Hinblick auf das Doppelvertretungsverbot - von Personen, die sich von ihm beraten oder vertreten lassen wollen, die Personalien festzuhalten, wobei eine Identitätsprüfung, wenn keine Zweifel an den Angaben der Personen bestehen, wohl nicht erforderlich ist.

Entscheidungstexte

  • 13 Bkd 5/07
    Entscheidungstext OGH 07.04.2008 13 Bkd 5/07

Schlagworte

Klientenaufzeichnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123767

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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