Norm
DSt 1990 §1 C4Rechtssatz
Wenn der Rechtsanwalt als Treuhänder weiß, dass gegen die ursprüngliche Vertragspartnerin der Treugeber ein Konkurs anhängig ist, ist er zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, wenn nun eine Tochter- oder Nachfolgefirma der Gemeinschuldnerin als in den Vertrag eintretender Vertragspartner auftaucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123723Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008