Norm
DSt 1990 §1 C4Rechtssatz
Pflichtverletzungen bei Treuhandabwicklungen sind dem Kernbereich anwaltlicher Vertrauensanforderungen zuzuordnen, deren stringente Beachtung eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Festigung jener allgemeinen Wertschätzung darstellt, auf die die Rechtsanwaltschaft im Interesse effizienten und von breiter Akzeptanz getragenen beruflichen Wirkens unabdingbar angewiesen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123722Im RIS seit
18.06.2008Zuletzt aktualisiert am
14.01.2020