RS OGH 2022/11/29 20Ds5/22y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2022
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Rechtssatz

Die Werbung für Prostitution durch einen Rechtsanwalt in einer Fernsehsendung verstößt ebenso gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes wie eine diskriminierende Herabsetzung von Frauen vornehmlich aufgrund deren äußeren Erscheinungsbildes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134202

Im RIS seit

23.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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