Norm
DSt §1Rechtssatz
Die Werbung für Prostitution durch einen Rechtsanwalt in einer Fernsehsendung verstößt ebenso gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes wie eine diskriminierende Herabsetzung von Frauen vornehmlich aufgrund deren äußeren Erscheinungsbildes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134202Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023