Norm: DSt 1990 §1 A
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Beschwerde eines Disziplinarbeschuldigten ist von der Sachlage zur Zeit der Fassung des angefochtenen Beschlusses auszugehen. Entscheidungstexte 10 Bkd 5/00 Entscheidungstext OGH 19.06.2000 10 Bkd 5/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS011369... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 BDSt 1990 §1 C4RAO §9
Rechtssatz: Das Verhalten eines Rechtsanwaltes ist als Verletzung einer Berufspflicht und/oder als Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Standes zu werten, wenn zwar bei der Parteienvertretung und im konkreten Fall bei der Vertragsgestaltung durch die Disziplinarbeschuldigte gegen kein ausdrückliches gesetzliches Verbot verstoßen wurde, der damit verfolgte Zweck aber zu Ergebnissen führte, die dem Rechtsgefühl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 CbABGB §1438 DDSt 1990 §1 C1DSt 1990 §2 C1
Rechtssatz: Es ist eine disziplinäre Verfehlung, einen widmungsgemäß zu verwendenden Geldbetrag dessen ungeachtet mit einem Honoraranspruch aufzurechnen. Dem Rechtsanwalt, der einen bestimmten Betrag mit seiner bestimmten Widmung erhalten hat, ist es weder gestattet, diesen zur Sicherstellung einer Kostenforderung zu erlegen (Berufspflichtenverletzung nach § 2 DSt) noch selbst zu entsc... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 K
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt ist zur Kritik an einer sehr bedenklichen Handlung eines Kollegen auch dann berechtigt, wenn der zuständige Disziplinarrat damit noch nicht befasst worden ist. Entscheidungstexte 4 Ob 55/00t Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 55/00t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Rechtsanwälte in Vorarlberg. Der Kläger brachte im Jahre 1997 beim Bezirksgericht Feldkirch im Auftrag eines Mandanten zahlreiche Besitzstörungsklagen gegen Falschparker ein. In zumindest drei dieser Klagen führte er als Streitwert nach GGG 7.950 S und als Streitwert nach RATG 30.000 S an. In der zu 11 C 616/97x eingebrachten Klage verzeichnete der Kläger seine Kosten wie folgt: Klage TP 3 A 1.411 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIDSt 1990 §1 K
Rechtssatz: Da das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte keine vertypten Tatbilder enthält, die den Begriff "Standesvergehen" näher konkretisieren, handelt es sich beim Vorwurf, ein Rechtsanwalt habe ein Standesvergehen "des höchsten Ranges" begangen, um ein Werturteil. Entscheidungstexte 4 Ob 55/00t Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 55/00t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs1DSt 1990 §1 C3
Rechtssatz: Mag auch der Disziplinarbeschuldigte als bestellter Verfahrenshelfer der im Ergebnis berechtigten Ansicht gewesen sein, daß der Anspruch des Verfahrensbeholfenen unbegründet sei, liegt ihm doch zu Recht zur Last, dass er keinen Antrag nach § 68 Abs 1 ZPO gestellt hat. Damit hat er nicht nur gegen seine Berufspflichten verstoßen, sondern auch Ehre und Ansehen des Standes verletzt, weil durch sein Verh... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1
Rechtssatz: Bei der Sanktionsfindung ist als erschwerdend zu berücksichtigen, dass der Disziplinarbeschuldigte ein in disziplinärer Hinsicht nicht ungetrübtes Vorleben aufweist und dass ihn ein erhebliches Verschulden trifft, weil er trotz mehrfachen Hinweises durch die Rechtsschutzversicherung auf seiner unrichtigen Abrechnungspraxis beharrte, als mildernd hingegen, dass er letztlich weitgehend davon abrückte. ... mehr lesen...
Begründung: Ein Baumeister war je zur Hälfte bücherlicher und „außerbücherlicher“ Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf erbauten Haus und errichtete - vorfinanziert durch die klagende Bank - 1992 durch Umbau und Sanierung des Altbestands des Hauses sowie durch Zubau insgesamt sieben Wohnungseinheiten, an denen iSd WEG 1975 Wohnungseigentum begründet werden sollte. Nach dem Aktenstand ist das Parifizierungsverfahren bis heute nicht abgeschlossen. Der Baumeister beauftragte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Gesellschafterin der beklagten Partei mit einer Stammeinlage von S 130.000. Das Stammkapital der beklagten Partei beträgt S 500.000. Die beklagte Partei ist zu 1229/2080 Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KatGem W*****. Die restlichen 851/2080-Anteile stehen im Miteigentum von insgesamt 166 Personen. Die beklagte Partei ist Fruchtnießerin betreffend diese Anteile. Auf dieser Liegenschaft sowie auf weiteren Liegenschaften wurde ei... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 IRL-BA 1977 §49 Z3
Rechtssatz: (Unzulässige) "Eigenwerbung" beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Hier: Eine entgeltliche Einschaltung im Telefonbuch ist dem Begriff des Inserates zu unterstellen, weil ein Inserat (hier) keinen anderen Begriffsumfang hat als er zum Medienrecht geprägt wurde. § 49 RL-BA gestattet Inserate ausschließlich in den unter Z 3 lit a - e genannten Anläßen. Bereits die unzulässige Art der Inserat... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 BDSt 1990 §1 C2RAO §9
Rechtssatz: Unechte Doppelvertretung durch Übernahme auch der Vertretung der betreibenden Partei sowie auftragswidrige Verwendung des Treuhanderlages der verpflichteten Partei zugunsten der Forderung der betreibenden Partei. Entscheidungstexte 13 Bkd 3/97 Entscheidungstext OGH 25.05.1998 13 Bkd 3/97 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der drittbeklagten OEG. Mit Kaufvertrag vom 15.12.1994 verkauften der Zweitbeklagte 13/408-Anteile und die Drittbeklagte 2 x 15/408-Anteile an der Liegenschaft EZ 2276 KG S***** an den Kläger. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an den Einheiten Top 4, 5 und 6 untrennbar verbunden. Vertragserrichter war Dr.Franz W*****. Der Kaufvertrag sah einen Gesamtkaufpreis von S 450.000,-- ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 DDSt 1990 §1 K
Rechtssatz: Verbale Beleidigung eines Gläubigers durch einen Masseverwalter. Entscheidungstexte 7 Bkd 4/97 Entscheidungstext OGH 02.03.1998 7 Bkd 4/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109968 Dokumentnummer JJR_19980302_OGH0002_007BKD00004_970000... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RL-BA 1977 §17
Rechtssatz: Aus § 17 RL-BA resultiert die Verpflichtung, eingegangene Barschaften unver- züglich auszufolgen, was auch die Verpflichtung zur unverzüglichen Rückzahlung von Überzahlungen in sich schließt, mag auch gegenüber dem versehentlich überzahlenden Schuldner gegenüber keine formelle Abrechnungspflicht bestehen. Entscheidungstexte 2 Bkd 5/96 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 BRAO §10 Abs1
Rechtssatz: Die Zustimmung einer Partei kann einen Rechtsanwalt nicht vom Vorwurf der Doppelvertretung entschuldigen. Entscheidungstexte 10 Bkd 1/97 Entscheidungstext OGH 02.02.1998 10 Bkd 1/97 8 Bkd 2/03 Entscheidungstext OGH 17.11.2003 8 Bkd 2/03 Auch; Beisatz: Doppelvertretungsverbot durch Parteienve... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, daß in zwei zusammenhängenden Rechtssachen - Konkurs und fahrlässige Krida derselben Person - ein Ehepartner Masseverwalter ist und der andere trotzdem die Verteidigung des Gemeinschuldners im Kridaverfahren übernimmt, ist geeignet, aufgrund des wesensnotwendigen Naheverhältnisses zwischen Eheleuten den Anschein einer Interessenskollision und unechter Doppelvertretung zu erwecken. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1
Rechtssatz: Vertritt ein Rechtsanwalt als Masseverwalter die Masse und führt er einen Aktivprozeß und anschließend Exekution, dann handelt er - anders als etwa ein zum Masseverwalter bestellter Wirtschaftstreuhänder - als Rechtsanwalt. In dieser Funktion von ihm begangene Verfehlungen disziplinärer Art können daher als Berufspflichtenverletzung beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die G***** Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden Bauträgerin genannt) plante die Errichtung eines Gebäudekomplexes und eines Golfplatzes. Es sollten Eigentumswohnungen geschaffen werden. Die Käufer sollten mit dem Kauf einer schlüsselfertigen Eigentumswohnung auch das Recht zur Benützung des Golfplatzes erwerben. Die Baukosten sollten ua auch mit den Mitteln der Kaufinteressenten finanziert werden. Die Bauträgerin bewarb ihr Projekt mit einem Prospekt, in d... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Das disziplinäre Fehlverhalten des Beschuldigten liegt darin, daß er (geichsam wie ein agent provocateur) jemanden dazu zu animieren versuchte, einer dritten Person Äußerungen zu entlocken, die als Beweismittel seinen Standpunkt beziehungsweise den seines Mandanten in einem Prozeß stützen sollten. Entscheidungstexte 14 Bkd 10/97 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Für das Anzeigerecht des Beschuldigten ist entscheidend, ob er in Kenntnis von Tatsachen ist, aus denen nach der Lebenserfahrung auf das angezeigte deliktische Verhalten geschlossen werden kann. Eine Rechtspflicht zur Durchführung von (weiteren) Erhebungen besteht nicht. Hier: Verdacht der Verwendung einer falschen Berufsbezeichnung zur Herbeiführung einer Tarifermäßigung. Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 H
Rechtssatz: Die Umgehung von Überwachungsbestimmungen in Ansehung verhafteter Klienten stellt ein Disziplinarvergehen dar (hier: Übersendung von 1000 Blatt Schreibpapier mit der fälschlichen Deklaration als Verteidigerpost). Entscheidungstexte 3 Bkd 2/97 Entscheidungstext OGH 29.09.1997 3 Bkd 2/97 European Case La... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 E
Rechtssatz: Die Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit trotz Sperre stellt die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar. Entscheidungstexte 14 Bkd 4/97 Entscheidungstext OGH 25.08.1997 14 Bkd 4/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt. Entscheidungstexte 14 Bkd 5/97 Entscheidungstext OGH 25.08.... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1
Rechtssatz: Der vom Erblasser als Testamentsvollstrecker eingesetzte Disziplinarbeschuldigte ist diesem gegenüber über den Tod hinaus zur Treue (= Überwachung der Erfüllung des letzten Willens) verpflichtet; er kann einen Vergleichsversuch zwischen den Erbberechtigten vornehmen, hat sich aber bei dessen Scheitern jeglicher Tätigkeit für einen der Streitteile zu enthalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Die dem gegebenen Anwaltswort später zuwiderlaufende Meinung und Ansicht des Klienten kann den Disziplinarbeschuldigten von den ihm allein - nicht aber seinen Klienten - auferlegten Pflichten als Anwalt (§ 1 DSt 1990) nicht entbinden. Hier: Verfolgung eines Rechtsmittels dessen Rückziehung der Disziplinarbeschuldigte vor Gericht zu Protokoll erklärt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 Abs 1 DSt 1990 A Allgemeines, Schrifttum B Doppelvertretung C Verhältnis zur eigenen Partei 1 Kosten 2 Verschwiegenheitspflicht 3 Verfahrenshilfe 4 Diverses D Verhältnis zur Gegenpartei E Verhältnis zur Standesbehörde F Verhältnis zur Kanzlei 1 Anwärter 2 Kanzleipersonal 3 Kanzleigemeinschaft etc 4 Diverses G Verhältnis zu Standeskollegen H Ve... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4jRAO §10 Abs2DSt 1990 §1 K
Rechtssatz: § 10 Abs 2 RAO ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß Rechtsanwälte auch bei Meinungsäußerungen die Ehre und Würde des Standes so weit zu wahren haben, als dies ein Schutz der in Art 10 Abs 2 MRK genannten Rechtsgüter rechtfertigt. Nach Art 10 Abs 1 MRK hat jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Vom Schutzumfang dieser Bestimmung werden auch Werbemaßnahmen erfaßt. Art... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 ADSt 1990 §1 IRAO §23UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Wirkung eines Unterlassungsurteiles geht über die eines Disziplinarerkenntnisses hinaus; die Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer macht ihre Klagelegitimation keineswegs überflüssig. Aufgrund eines Unterlassungstitels kann bei jedem künftigen Verstoß Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2276/96a Entsche... mehr lesen...