Norm
DSt 1990 §1 DRechtssatz
Bereits die Ankündigung einer Prozessverschleppung „bis zum St. Nimmerleinstag" durch den Beklagtenvertreter ist rechtswidrig und verstößt gegen § 9 RAO und § 2 RL-BA.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123615Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008