RS OGH 2009/2/16 1Bkd5/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2009
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Norm

DSt 1990 §1 I
DSt 1990 §1 K
RAO §21c Z8
RAO §21c Z9
RAO §21c Z10

Rechtssatz

Unzulässige Vergesellschaftung einer in Österreich ansässigen Rechtsanwälte-Partnerschaft mit einem in den USA ansässigen Rechtsanwälteunternehmen.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 5/08
    Entscheidungstext OGH 16.02.2009 1 Bkd 5/08
    Beisatz: Es verletzt die Berufspflichten und Ehre und Ansehen des Standes, im Internet - und somit für einen großen Personenkreis zugänglich - mit der Zugehörigkeit zu einer standesrechtlich unzulässigen Anwaltssozietät zu werben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124529

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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