Norm
DSt 1990 §1 C1Rechtssatz
Wenn von einem Rechtsanwalt verlangt wird, seine Kosten näher zu detaillieren, ist er dazu verpflichtet, eine derartige Detaillierung vorzunehmen. Es stellt (auch) eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124021Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008