Begründung: I. In der (konstituierenden) Sitzung des Kontrollausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Waidhofen an der Ybbs am 3. Mai 2007 wurde E A zum Vorsitzenden dieses Ausschusses gewählt. Diese Wahl wurde gemäß §§89 und 90 NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz von zwei der in diesem Ausschuss vertretenen Wahlparteien, der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Unabhängigen Wahlgemeinschaft - Bürgerliste Waidhofen an der Ybbs (UWG), bei der Stadtwahlbehörde ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbNö StadtrechtsorganisationsG §33 Abs3, §89, §90VfGG §67, §68
Leitsatz: Zurückweisung von Anfechtungen der Wahl zum Vorsitzenden desAusschusses für Kontrollangelegenheiten eines Gemeinderates mangelsZuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; Gemeinderatsausschuss alsHilfsorgan des Gemeinderates kein allgemeiner Vertretungskörper undkein Gemeindevollz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit der vorliegenden Wahlanfechtung begehrt die einschreitende wahlwerbende Partei mit näherer
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle "das Verfahren zur Wahl für den Nationalrat am 1. Oktober 2006 zur Gänze, also von Beginn an, [...] für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben." Die Bundeswahlbehörde legte die Wahlakten vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Wahlanfechtung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 zweiter und dritter SatzNRWO 1992 §97, §98, §100, §101VfGG §67 Abs1, §69 Abs2, §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ); keine Bedenken gegen die so genannte Vierprozentklausel und die Einteilung in Regionalwahlkreise in Hinblick auf das Verhältniswahlsystem ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Eingabe an den Verfassungsgerichtshof vom 17. Oktober 2006 stellte der Einschreiter den vorliegenden Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe im vollen Umfang zur Anfechtung der Nationalratswahl 2006. Erläuternd führt er aus, man habe ihm die Ausstellung einer Wahlkarte verweigert, deshalb werde "die Nationalratswahl 2006 gemäß Art141 B-VG angefochten. Es wird der Antrag gestellt, ein gesetzeskonformes Verfahren einzuleiten und unmittelbar einen Recht... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß Art141 Abs1 lita B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof ua. über die Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern. 1.2. Mit einer auf diese Bestimmung gestützten und an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Eingabe beantragt der Einschreiter, "jenen Teil des Ermittlungsverfahrens der NRW 2006, das [gemeint: der] die Zuteilung von Reststimmenmandaten an die Liste 5 betrifft, für ungültig zu erklären und aufzuheben". Der Eins... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl 2006 mangels
Legitimation des Anfechtungswerbers nach den Bestimmungen des
Verfassungsgerichtshofgesetzes
Rechtssatz: (She auch WI-3/06, B v 28.11.06: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als ... mehr lesen...
Begründung: Die Anfechtungswerber erhoben - ihrem eigenen Vorbringen zu Folge - gemäß §98 Abs1 WirtschaftskammerG 1998 Einspruch gegen die Wirtschaftskammerwahl 2005 in Wien. Dieser Einspruch wurde von der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Wien mit Bescheid vom 7. Juli 2005 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen erhoben die Anfechtungswerber gemäß §98 Abs4 WirtschaftskammerG Beschwerde an den Bundesminister für Wirtchaft und Arbeit. Dieser wies die Beschwe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1WirtschaftskammerG 1998 §98
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wirtschaftskammerwahl 2005 in Wien
als verspätet wegen Versäumung der vierwöchigen Frist für die
Einbringung einer Wahlanfechtung im Gegensatz zur sechswöchigen
Beschwerdefrist iSd §82 Abs1 VfGG
Rechtssatz: Daran ände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Wahl zur Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (im Folgenden: Arbeiterkammer Wien) vom 3. bis 14. Mai 2004 lagen die von den folgenden wahlwerbenden Gruppen eingebrachten, gemäß §37 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. 1991/626, idF BGBl. I 2001/98, (AKG) und §32 Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II 1998/340, idF BGBl. II 2001/490, (AK-WO) abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: 1. Frakti... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaAKG 1992 §21 Z3Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 1/80 Art10 Abs1BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1EG Art310
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Arbeiterkammerwahl für Wien 2004;
keine Diskriminierung durch den Ausschluss bestimmter
Drittstaatsangehöriger vom passiven Wahlrecht aufgrund des
Arbeiterkammergesetzes un... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 13. März 2005 fanden die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2004, LGBl. 74, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Steiermark, darunter auch der Gemeinde Bad Gams, statt. 1.2. Laut Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Gams vom 3. Mai 2005 wurden in der - an diesem Tag stattgefundenen - (konstituierenden) Sitzung des neu gewählten Gemeinderates die Mitglieder des Gemeindevor... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid vom 19. April 2005, GZ FA7A-051-61419/95-5, gab die Landeswahlbehörde beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung dem vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter der Wählergruppe "Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)" erhobenen Einspruch gegen die am 13. März 2005 stattgefundene Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rinegg gemäß §84 Stmk. Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. 48, nicht statt. Dieser Bescheid wurde dem zustellungsbevollmäch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §33VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung als verspätet; Wiedereinsetzung
bei Wahlanfechtungen nicht vorgesehen
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rinegg (Steiermark) am 13.03.05 wegen Versäumung der Anfechtungsfrist; Zur... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbStmk GdO 1967 §15 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl eines Gemeindevorstandes durch
einen Gemeinderat mangels Antragstellung durch mindestens zwei
Mitglieder des Gemeinderates
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Gemeindevorstandes der Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Landes-Hauptwahlbehörde beim Amt der NÖ Landesregierung (im Folgenden: Landes-Hauptwahlbehörde) hob mit Bescheid vom 13. April 2005 die am 6. März 2005 stattgefundene Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Bockfließ gemäß §58 Abs1 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350-6, (im Folgenden: GRWO) "beginnend mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge" auf. In der Folge fand am 22. Mai 2005 die mit Verordnung der NÖ Landesregierung vom ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNö GRWO 1994 §§14, §16, §47, §48VfGG §67 Abs3
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; kein Gebot der
Verwendung ausschließlich amtlicher Stimmzettel; Wertung eines
nichtamtlichen Stimmzettels als gültige Stimme zu Recht; keine
verfassungswidrige Zusammensetzung der Wahlbehörde
Rechtssatz: K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. 2004/32, wurde die Wahl des Vorarlberger Landtages für den 19. September 2004 ausgeschrieben und als Stichtag der 6. Juli 2004 festgesetzt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von der Landeswahlbehörde gemäß §32 des Vorarlberger Landtagswahlgesetzes, LGBl. 1988/60, idF LGBl. 2004/15, (im Folgenden: LWG) abgeschlossenen und kundgemachten Landes- und Bezirkswahlvorschläge folgender wahlwerben... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art26 Abs6B-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3VfGG §68Vlbg Landesverfassung Art3, Art13Vlbg LandtagswahlG (LWG) §6, §19, §23, §26, §36, §40, §62
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Vorarlberger Landtagswahl 2004;
keine Verletzung des geheimen und des aktiven Wahlrechts durch die
Stimmzettelzusendung bzw durch die Regelungen über die
Wahlberechtigung; kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 28. November 2003, LGBl. 102, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat in den Gemeinden des Landes Tirol, darunter in der Gemeinde Fieberbrunn, statt. Der Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Fieberbrunn lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. 88, idF LGBl. 2003/127, (im Folgenden: TGWO... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art26, Art95, Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaEMRK 1. ZP Art3StV Wien 1955 Art8Tir GdWO 1994 §13 ff, §17, §19, §34, §53, §72 Abs6VfGG §68 Abs1, §70 Abs1
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl in Folge
Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens hinsichtlich der Stimmabgabe vor
der Sonderwahlbehörde und wegen Verletzung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter auch der Gemeinde Fügen, statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. 88 idF LGBl. 2003/127, (im Folgenden: TGWO) abgeschlossenen und veröffentlichten ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §55, §56, §62, §72 Abs6VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung eines
Stimmzettels zu Unrecht als gültig; Einfluss dieser Rechtswidrigkeit
auf das Wahlergebnis; kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Zulässigkeit ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Tirol, darunter der Gemeinde Anras (Bezirk Lienz), statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §45 Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. 88 idF LGBl. 2003/127, (im Folgenden: TGWO) abgeschlossenen und veröffentlic... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 drittletzter (= zweiter) SatzB-VG Art141 Abs1 litaTir GdWO 1994 §45
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; keine
Überprüfbarkeit der behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens
bei der Stimmenauszählung aufgrund unsubstantiierter Mutmaßungen
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinden des Landes Tirol, darunter der Gemeinde Anras (Bezirk Lienz), statt. Diesen Wahlen lagen ua. von der Wählergruppe "Bürgerliste Anras", vertreten durch den - nunmehrigen - Einschreiter als Zustellungsbevollmächtigten, eingebrachte Wahlvorschläge iSd. §§35 un... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §72 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer
Wahlanfechtung als aussichtslos; rechtzeitige Einbringung der
Anfechtung im eigenen Namen (des Zustellungsbevollmächtigten)
aufgrund Fristversäumnis nicht mehr möglich
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Die mit Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II 2004/71, ausgeschriebene Wahl des Bundespräsidenten fand am 25. April 2004 statt. 1.2. Mit einer - als "Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl 2004" bezeichneten - Eingabe vom 12. März 2004 gab der nunmehrige Anfechtungswerber der Bundeswahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres bekannt, dass er sich "der Wahl zum Bundespräsidenten am 25.4.2004 stelle". In dieser Eingabe wurde weiters F... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II 2004/71 (ausgegeben am 9. Februar 2004), wurde für den 25. April 2004 die Wahl des Bundespräsidenten ausgeschrieben. 1.2. Für diese Wahl legte der - nunmehrige - Zweitanfechtungswerber der Bundeswahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres am 26. März 2004 einen auf ihn selbst lautenden Wahlvorschlag vor, dem 170 Unterstützungserklärungen, eine Bestätigung über die Einzahlung von EUR 3.600,-- sowie d... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II 2004/71 (ausgegeben am 9. Februar 2004), wurde für den 25. April 2004 die Wahl des Bundespräsidenten ausgeschrieben. 1.2. Für diese Wahl legte der - nunmehrige - Zweitanfechtungswerber der Bundeswahlbehörde beim Bundesministerium für Inneres am 26. März 2004 einen auf ihn selbst lautenden Wahlvorschlag vor, dem 1.183 jeweils mit der Bestätigung einer Gemeinde versehene Unterstützungserklärungen, eine B... mehr lesen...