Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2BundespräsidentenwahlG 1971 §7, §8
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2004 mangels
Legitimation; rechtmäßige Wertung des Wahlvorschlags als nicht
eingebracht mangels erforderlicher Anzahl von
Unterstützungserklärungen; keine Bedenken gegen das
Bundespräsidentenwahlgesetz Rechtssa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBundespräsidentenwahlG 1971 §21 Abs2BundespräsidentenwahlG 1971 §7, §8VfGG §17 Abs2VfGG §67 idF KundmachungsreformG 2004
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2004 mangels
Legitimation; rechtmäßige Wertung des Wahlvorschlags als nicht
eingebracht mangels Erlegung des Wahlkostenbeitrags; kein
verbesserungsfähiger Mangel; keine Bedenken gegen da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Am 28. September 2003 fanden die von der oberösterreichischen Landesregierung mit Kundmachung vom 18. Juni 2003, LGBl. 2003/70, ausgeschriebenen Wahlen zum Gemeinderat der Gemeinden des Landes Oberösterreich, darunter die Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems (politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems), statt. 1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §34 Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. 1996/8... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaOö KommunalwahlO §59, §60, §63VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl in Kirchdorf an
der Krems 2003; rechtswidrige Bewertung von vier Stimmzetteln als
gültig, jedoch kein Einfluss auf das Wahlergebnis
Rechtssatz: Ein Wähler, der auf der für die Verga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Wahl zur Vollversammlung der Arbeiterkammer für Vorarlberg vom 6. bis 23.4.1999 lagen die von den folgenden wahlwerbenden Gruppen eingebrachten, gemäß §37 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. 1991/626, idF BGBl. I 1998/166, (AKG) und §32 Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II 1998/340, idF BGBl. II 1998/389, (AKWO) abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: - Vorarlberger Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)- AK-Präsident Jo... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art26 Abs4B-VG Art141 Abs1 litaAKG 1992 §21 Z3Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 1/80 Art10 Abs1EG Art234VfGG §70
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung der Vorarlberger Arbeiterkammerwahl 1999
durch eine Wählergruppe wegen rechtswidriger Streichung türkischer
Wahlwerber aus einem Wahlvorschlag; direkte Anwendbarkeit des
Assoziationsratsbeschlus... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Bei der am 17.3.2002 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs entfielen von den insgesamt 7.145 abgegebenen gültigen Stimmen auf die - Waidhofner Volkspartei 3.934 Stimmen (23 Mandate) - Sozialdemokratische Partei Österreichs 1.979 Stimmen (11 Mandate) - Unabhängige Wahlgemeinschaft - Bürgerliste Waidhofen an der Ybbs 238 Stimmen (1 Mandat) - Freiheitliche Partei Österreichs ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art117 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litb
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung einer Wahl in Gemeinderatsausschüsse
mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der am 15.04.02 stattgefundenen Wahl in die Gemeinderatsausschüsse der Stadt Waidhofen an der Ybbs ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Bei der am 17.3.2002 stattgefundenen Wahl zum Gemeinderat der Stadt Waidhofen an der Ybbs entfielen von den insgesamt 7.145 abgegebenen gültigen Stimmen auf die - Waidhofner Volkspartei 3.934 Stimmen (23 Mandate) - Sozialdemokratische Partei Österreichs 1.979 Stimmen (11 Mandate) - Unabhängige Wahlgemeinschaft - Bürgerliste Waidhofen an der Ybbs 238 Stimmen (1 Mandat) - Freiheitliche Partei Österr... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 litbNö GRWO 1994 §68, §69Nö StadtrechtsorganisationsG §21Nö StadtrechtsorganisationsG §82 Abs2
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Wahl der Mitglieder des Stadtsenates infolge verfassungswidriger Auslegung der Bestimmungen des Nö Stadtrechtsorganisationsgesetzes über die Aufteilung der Zahl der Stadtsenatsmitglieder auf die einzelnen im Gemeinderat vertr... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer auf Art141 B-VG gestützten und an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Eingabe beantragt der Einschreiter, die Nationalratswahl vom 24.11.2002 als nichtig zu erklären. Zur Frage der Zulässigkeit wird in der Eingabe ausgeführt, dass Art141 B-VG die Legitimation zur Anfechtung einer Wahl zu einem allgemeinen Vertretungskörper weder "personell umschreibe" noch davon abhängig mache, dass der Anfechtungswerber aktiv oder passiv wahlberechtigt sei oder... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 / AllgVfGG §17 Abs2VfGG §24 Abs2VfGG §67 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Nationalratswahl 2002 mangels Legitimation des Anfechtungswerbers nach den Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes; kein Anwaltszwang für die Einbringung einer Wahlanfechtung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 18.4.2002, LGBl. 20, wurden für den 30.6.2002 die Neuwahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Dalaas ausgeschrieben, und zwar für die restliche Funktionsperiode. (Die vorzeitigen Neuwahlen waren notwendig geworden, weil [mehr als] die Hälfte der Mandate durch Abgang der Gemeindevertreter und deren Ersatzmitglieder [Verzicht der Mandatare] erledigt war [s. d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbVfGG §67 Abs2Vlbg GWG §16Vlbg GWG §18Vlbg GWG §21Vlbg GWG §22Vlbg GWG §50
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung der
Gemeinde Dalaas; Wahlvorschlag der anfechtenden Wählergruppe von der
zuständigen Wahlbehörde mangels erforderlicher
(Unterstützungs)Unterschriften zu Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See am 5.12.2001 fand ua. die (Nach)Wahl des E S zum Mitglied des Gemeindevorstandes dieser Gemeinde statt. 1.1.2.1. In der Niederschrift über diese Sitzung des Gemeinderates heißt es dazu unter Punkt 1. der Tagesordnung (Nachwahl des Gemeindevorstandsmitgliedes): "Aufgrund des erhaltenen Wahlvorschlages der FPÖ erklärt der Vorsitzende ... Herrn E S zum Mitglied des ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art141 Abs1 litbKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §24 Abs2
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der (Nach)Wahl eines Mitgliedes des
Gemeindevorstandes; Wahlvorschlag für die Nachbesetzung gesetzmäßig
im Rahmen der Gemeinderatssitzung unterfertigt
Rechtssatz: Aus der vom Zweitanfechtungswerber als Protokollführer (mit)unterfertigten Niederschrift üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.3.2001 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes und als Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen der Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis (im Folgenden: Hofkirchen) für verlustig erklärt. 1.1.2. Der Bescheid, der sich auf §23 Abs2, §30 Abs3 litb und Abs4 sowie §33 Abs8 Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (GemO), LGBl. 1990/91, idF 20... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Am 25.3.2001 fand die vom Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien gemäß §3 Abs1 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO, LGBl. 16, idF LGBl. 1996/27 und 1996/31, im Amtsblatt der Stadt Wien vom 26.1.2001, Heft 4A, ausgeschriebene Wahl der Bezirksvertretungen - darunter die Wahl der Bezirksvertretung für den 22. Wiener Gemeindebezirk - statt. 1.1.2. Dieser Wahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteien eingebrachten, gemäß §50 GWO abgesch... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen 2001 erreichten im 23. Wiener Gemeindebezirk: - SPÖ 28 Mandate - FPÖ 10 Mandate - ÖVP 9 Mandate - Grüne 6 Mandate - LIF 1 Mandat - KPÖ 0 Mandate. Somit gehören zehn der insgesamt 54 Mitglieder der Bezirksvertretung (Bezirksräte) des 23. Wiener Gemeindebezirkes der anfechtenden Partei an; nämlich Roland Dietrich, Markus Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.3.2001 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes und als Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen der Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis (im Folgenden: Hofkirchen) für verlustig erklärt. Der sich im Wesentlichen auf §30 Abs3 litb Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (GemO), LGBl. 1990/91, idF 2000/7, (Eintritt oder nachträgliches Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien schrieb auf Grund des §3 der Gemeindewahlordnung der Stadt Wien, LGBl. 1996/16, die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen für den 25.3.2001 aus. Diese Ausschreibung wurde im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 4A vom 26.1.2001 kundgemacht. 1.1.2. Für die Wahl der Mitglieder der Bezirksvertretung des 4. Wiener Gemeindebezirkes (Wieden) wurden von folgenden wahlwerbenden Partei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbGeschäftsO der Bezirksvertretungen. ABl der Stadt Wien 26/1985 und 16/1987 §1VfGG §67 Abs2Wr GemeindewahlO 1996 §95Wr GemeindewahlO 1996 §99Wr Stadtverfassung §8Wr Stadtverfassung §61b
Leitsatz: Zulässigkeit der von Mitgliedern der Bezirksvertretung eingebrachten
Anfechtung der Wahl des Bezirksvorstehers... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 liteOö GemeindeO 1990 §30, §31
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im passiven Wahlrecht durch neuerliche Aberkennung eines
Gemeindevorstandsmandates, diesmal aufgrund eines
Misstrauensantrages; keine Rechtskraft der früheren, vom
Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten
Mand... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 liteOö GemeindeO 1990 §28Oö GemeindeO 1990 §30VfGG §82 Abs2VfGG §71a
Leitsatz: Zulässigkeit der Anfechtung der bescheidmäßigen Aberkennung eines
Gemeindevorstandsmandates; Rechtsverletzungsbehauptung keine
Prozessvoraussetzung im Verfahren über die Aberkennung eines
Mandates; verfassungswidrige Auslegung des Tatbestandes des
nachträglichen Verlusts der W... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der Wahl der Bezirksvertretung für den 22. Wiener Gemeindebezirk vom 25.03.2001 mangels Legitimation der einschreitenden Partei; Einreichung der Wahlanfechtung nicht durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter der anfechtenden Wählergruppe Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. §1 der Gemeindewahlordnung 1960 - GWO, Stmk. LGBl. 1960/6, idF LGBl. 1999/82, - überschrieben ua. mit "Anzahl der Gemeinderäte" - lautet in seinen Abs2 und 3 wie folgt: "(2) Der Gemeinderat besteht aus 9 Mitgliedern, in Gemeinden mit über 1000 Einwohnern aus 15, in Gemeinden mit über 3000 Einwohnern aus 21, in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern aus 25 und in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern aus 31 Mitgliedern. (3) Die Anzahl der Gemeinderatsm... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §1Stmk GdWO 1960 §81VfGG §68
Leitsatz: Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl wegen
Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Gemeinderates über die
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates; Entscheidung
über diese wahlrechtlich bedeutsame Frage ein vor dem
Verfassungsgerichtshof im Wege einer Wahlanfechtung bekäm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7.8.2000, LGBl. 2000/56, wurde die Neuwahl des Steiermärkischen Landtages für den 15.10.2000 ausgeschrieben und als Stichtag der 8.8.2000 festgesetzt. 1.1.2. Auf der Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 1 - Graz und Umgebung sowie 4 - Obersteier schien neben der ÖVP, der SPÖ, der FPÖ, den GRÜNEN, dem LIF und der KPÖ als Liste 7 die nunmehrige Anfechtungswerberin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 19.3.2000 fanden die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebenen Wahlen der Mitglieder der Gemeinderäte in den Gemeinden der Steiermark, darunter auch in der Gemeinde Mühlen (Bezirk Murau), statt. 1.1.2. In dieser Gemeinde lagen der Wahl von den Wählergruppen Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und Roman Scheuerer Heimatliste Zukunf... mehr lesen...