Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §13 Abs3Stmk GdWO 1960 §17 Abs3Stmk GdWO 1960 §67 Abs2Stmk GdWO 1960 §69 Abs1 Z4, Z6Stmk GdWO 1960 §81VfGG §17 Abs4VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1VfGG §70 Abs4
Leitsatz: Stattgabe einer neuerlichen Wahlanfechtung der Gemeinderatswahl in
Mühlen vom 19.03.00 nach teilweiser Aufhebung des Wahlverfahrens
durch den Verfassungsgerichtshof; kei... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art141 Abs1 drittletzter (= zweiter) SatzStmk ParteienförderungsGVfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Stmk Landtagswahlen 2000 durch die
Österreichische Naturgesetz Partei mangels Geltendmachung von
Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens, ua durch die Behauptung von
Benachteiligungen durch den Wahlwerbungskos... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und auf Art141 B-VG gestützten Eingabe focht die Wählergruppe "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher", vertreten durch MMag. Dr. H S, das Wahlverfahren zur Wahl des "Zentralausschusses beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft" im Zuge der Bundes-Personalvertretungswahlen am 24. und 25.11.1999 an und begehrte die Nichtigerklärung des Wahlverfahrens. 2.1. Nach Art141 Abs1 lita ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit der vorliegenden, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und auf Art141 B-VG gestützten Eingabe wird die Wahl der "Behindertenvertrauensperson beim Zentralausschuss beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft" vom 26.1.2000 von der Wählergruppe "Parteiunabhängige Behindertenvertrauensperson Dr. H S" angefochten und ihre Nichtigerklärung durch den Verfassungsgerichtshof beantragt. 2.1. Nach Art141 Abs1 lita B-VG erkennt der Verfassungsge... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaBEinstG §22a, §22bBundes-PersonalvertretungsG §13 Abs1 Z7
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung von Personalvertretungswahlen sowie in
deren Rahmen der Wahl einer Behindertenvertrauensperson mangels
Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; keine Wahl zu einem
satzungsgebenden Organ im Sinne der Bundesverfassung ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wies mit Bescheid vom 16. November 2000 den Einspruch der wahlwerbenden Gruppe "Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender - RFW FPÖ und Parteifreie - Wahlgemeinschaft Fachliste der gewerblichen Wirtschaft" gegen die "Wirtschaftskammerwahlen 2000" gemäß §101 WKG ab. Diese Entscheidung wurde der Wahlgemeinschaft - nach den Beschwerdeangaben - am 20. November 2000 zugestellt. Am 28. Dezember 2000 langt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / AllgVfGG §68 Abs1WirtschaftskammerG 1998 §101
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Wirtschaftskammerwahlen 2001 wegen
verspäteter Einbringung der Wahlanfechtung; Zurückweisung einer
gleichzeitig eingebrachten Bescheidanfechtung betreffend die
Wirtschaftskammerwahlen mangels Zuständigkeit des
Verfassungsger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 19.3.2000 fand ua. die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebene Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Mühlen (Bezirk Murau) statt. 1.2. Dieser Wahl lagen von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs - SPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs - FPÖ und der Wählergruppe "Roman Scheuerer Heimatliste Zukunft für Mühlen - ROMAN" eingebrachte und von der Gemeindewahlbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Kundmachung der Tiroler Landesregierung vom 17.11.1998, LGBl. 1998/99, wurde die Wahl des Tiroler Landtages für Sonntag, den 7.3.1999, ausgeschrieben und als Stichtag der 3.12.1998 festgelegt. Dieser Wahl lagen von der Landeswahlbehörde gemäß §36 der Tiroler Landtagswahlordnung 1993, LGBl. 103 (LWO), idF LGBl. 1995/37, zugelassene und veröffentlichte Wahlvorschläge folgender Wahlparteien zu Grunde: Tiroler Volkspartei Wendelin W... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaTir LandtagswahlO 1993 §49 Abs3Tir LandtagswahlO 1993 §51 Abs2Tir LandtagswahlO 1993 §58 Abs1Tir LandtagswahlO 1993 §65 Abs4Tir LandtagswahlO 1993 §73 Abs3VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Tiroler Landtagswahl vom 07.03.99;
Verfristung im Umfang der nicht vom VfGH mit Erkenntnis vom 16.10.99
aufgehobenen wahlbehördlichen V... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §76 Abs4Stmk GdWO 1960 §81VfGG §27VfGG §70 Abs1VfGG §71a Abs5
Leitsatz: Stattgabe einer Wahlanfechtung betreffend die Gemeinderatswahl der
Gemeinde Mühlen v 19.03.00; Rechtswidrigkeit der Ergebnisse der
Landeswahlbehörde in Folge einer nicht einer Gesamtschau
entsprechenden, uneinheitlichen Bewertung von durch zwei wahlwerbende
Grup... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Der Wahl zur Vollversammlung der Arbeiterkammer für Vorarlberg vom 6. bis 23. April 1999 lagen die von den folgenden wahlwerbenden Gruppen eingebrachten, gemäß §37 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. 1991/626, idF BGBl. I 1998/166, (AKG) bzw. §32 Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II 1998/340, idF BGBl. II 1998/389, (AKWO) abgeschlossenen und veröffentlichten Wahlvorschläge zu Grunde: - Vorarlberger Arbeiter- und Angestelltenbund (ÖAAB)- AK-Präsident Josef Fi... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Gemäß §1 des Arbeiterkammergesetzes 1992, BGBl. 1991/626, idF BGBl. I 1998/166, (im Folgenden: AKG) sind die Kammern für Arbeiter und Angestellte (im Folgenden: Arbeiterkammern) und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (im Folgenden: Bundesarbeitskammer) berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern. Zu Folge §3 AKG sind die Arbeiterkammern u... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaAKG 1992 §42VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Vorarlberger Arbeiterkammerwahl
durch einzelne Wahlwerber als verspätet; keine
Anfechtungslegitimation von Wahlwerbern infolge Aberkennung der
Wählbarkeit im Wege einer administrativen Wahlanfechtung
Rechtssatz: Zurückweisung der Anfechtung der ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art26 Abs4B-VG Art141 Abs1 litaAKG 1992 §21 Z3Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Beschluß des Assoziationsrates Nr 1/80 Art10 Abs1EG Art234
Leitsatz: Vorlage zweier Fragen an den EuGH hinsichtlich der Zulässigkeit einer
innerstaatlichen Bestimmung betreffend den Ausschluss von dem
regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmern von der
Wählbarkeit in die Vollver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 11.1.2000, LGBl. 1, wurden für den 2.4.2000 die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Vorarlberg ausgeschrieben. 1.1.2. Die Wählergruppe "Laterns Aktiv" reichte - nachdem sie mit Schreiben vom 8.2.2000 beim Leiter der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Laterns eine von "15 wahlberechtigten Personen" unterschriebene "Wahlwerbungsanmeldung" abgegeben hatte - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 11.1.2000, LGBl. 1, wurden für den 2.4.2000 die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Vorarlberg (so auch für die Gemeinde Fraxern) ausgeschrieben. 1.1.2. Die Wählergruppe "FPÖ und offene Dorfliste Fraxern" reichte - nachdem sie mit Schreiben vom 1.2.2000 unter Anschluss von "eigenhändig unterschriebenen Unterstützungserklärungen von 50 wahlberechtigten B... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVlbg GWG §16Vlbg GWG §18
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Wahl zur Gemeindevertretung der
Gemeinde Fraxern vom 02.04.00; Wahlvorschlag der Anfechtungswerberin
wegen fehlender (Unterstützungs)Unterschriften zu Recht als nicht
eingebracht gewertet
Rechtssatz: Die gültige Einbringung eines Wahlvorschlages ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 2. April 2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11. Jänner 2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt. 2. In der Stadt Bludenz lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes, LGBl. 1999/30, (im Folgenden: GWG) kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 2.4.2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11.1.2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt. 1.1.2. In der Stadt Feldkirch lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 1999/30, kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde: Bürgermeist... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §70 Abs1Vlbg GWG §43
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Bludenz vom
02.04.2000 wegen Verletzung von Vorschriften des Vlbg GWG betreffend
die Ermittlung des Wahlergebnisses
Rechtssatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Bludenz vom 02.04.2000 ab Beginn des Abstimmungs... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art95 Abs1B-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68Vlbg GWG §15Vlbg GWG §28 Abs4Vlbg GWG §50Vlbg GWG §66, §67Vlbg Landesverfassung Art13 Abs5
Leitsatz: Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch vom
02.04.2000 wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Auflage von
Stimmzetteln in den Wahlzellen; keine Bedenken gegen die Regelung der
Wahlpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 19.3.2000 fand ua. die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebene Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Wenigzell statt. 1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei - ÖVP, der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Österreichs - FPÖ eingebrachte und von der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Wenigzell gemäß §48 Steiermärkisc... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaStmk GdWO 1960 §67Stmk GdWO 1960 §69
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung zweier
Stimmzettel zu Recht als ungültig
Rechtssatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Gemeinderatswahl der Gemeinde Wenigzell vom 19.03.00. Auf dem ersten Stimmzettel ragt das (liegende) Kreuz nicht blo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einem an die Gemeinde Eberndorf gerichteten Schreiben vom 5. Juli 1999 gab Dr. K (... Mitglied des Gemeinderates dieser Gemeinde) ua. bekannt, dass er "mit Wirkung 31.8.1999 auf (s)ein Gemeinderatsmandat verzichte". 1.2.1. In der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eberndorf am 7. Juli 1999 ist zu Tagesordnungspunkt 1. "... Dr. K - Antrag auf Mandatsverlust an den Verfassungsgerichtshof" wörtlich das Folgende... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §30 Abs2Krnt Allgemeine GemeindeO 1998 §31Krnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO §16 Abs1 litbKrnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO §38 Abs1VfGG §71 Abs1
Leitsatz: Verlustigerklärung des Mandats eines Ersatzmitglieds des
Gemeinderates aufgrund Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere
Gemeinde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 8. Mai 1998 fand in Wien eine Wahl in die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien statt, zu der unter anderem die "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren" als Wählergruppe Wahlvorschläge für die Kurie der niedergelassenen Ärzte sowie für die Kurie der Zahnärzte eingebracht hatte und bei der diese Wählergruppe eines der insgesamt 100 Mandate für sich gewinnen konnte. 2. Die "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren" ficht diese Wahl beim Verfas... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art141 Abs1 dritter SatzB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / AllgÄrzteG 1998 §68 Abs1ÄrzteG 1998 §75 Abs5ÄrzteG 1998 §76ÄrzteG 1998 §77 Abs1Ärztekammer-WahlO §33VfGG §67VfGG §68 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl in die Wiener Ärztekammer durch
die Wählergruppe "Interessengemeinschaft Ärzte-Senioren"; Abweisung
der Wahlanfechtung mangels Prä... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß Art141 Abs1 lita B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof ua. über die Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern, so auch zum Nationalrat (VfSlg. 14556/1996). 1.2.1. Mit einem auf diese Bestimmung gestützten und beim Verfassungsgerichtshof eingereichten Schriftsatz beantragt der Anfechtungswerber, "die Nationalratswahl 1999 nach angeregter ... Normbehebung ... ab einschließlich der Ebene des zweiten Ermittlungsverfahrens für nichtig zu... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof erkennt gemäß Art141 Abs1 lita B-VG ua. über die Anfechtung einer Wahl zum Europäischen Parlament. 2.1.1. Mit seiner - der Sache nach - auf diese Bestimmung gestützten und durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten Eingabe vom 22.6.1999 beantragt der Antragsteller - nach eigenen Angaben ein deutscher Staatsbürger mit "Erstwohnsitz" (seit 1993) in der Gemeinde Freinberg (Oberösterreich) -, "die... mehr lesen...