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60 ArbeitsrechtNorm
B-VG Art26 Abs4Leitsatz
Vorlage zweier Fragen an den EuGH hinsichtlich der Zulässigkeit einer innerstaatlichen Bestimmung betreffend den Ausschluss von dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmern von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer und hinsichtlich der direkten Anwendbarkeit des AssoziationsratsbeschlussesRechtssatz
Frage 1:
Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 in der Weise auszulegen, dass die Bestimmung einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht, die türkische Arbeitnehmer von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer ausschließt?
Frage 2:
Bei Bejahung der ersten Frage: Ist Art10 Abs1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht?
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeiterkammern, EU-Recht Vorabentscheidung, Wahlen, Wahlrecht passives, berufliche Vertretungen, AusländerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:WI14.1999Dokumentnummer
JFR_09989698_99W0I014_01