Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Für die Berechnung des Zeitraumes, auf welchen der Gebrauchswert der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters aufzuteilen ist, ist es, wenn ein Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und der Untermieter für die Instandhaltung des Bestandgegenstandes zu sorgen hat, erforderlich, die durchschnittliche Dauer eines solchen Untermietvertrages zu ermitteln. Wenn es diesbezüglich keine statistischen Unterlagen geben sollte, ist diese Dauer nach den Erfahrungen auf dem Realitätenmarkt zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070459Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016