Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Hinsichtlich einer Investition, deren weitere Instandhaltung dem Hauptmieter obliegt, ist deren Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung - Verzinsung wie bei anderen Investitionen - auf die der zu ermittelnden Gebrauchsdauer der Investition entsprechende Anzahl der Zinsperioden umzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070466Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016