Norm
MRG §30 Abs2 Z7 BRechtssatz
Keine regelmäßige Verwendung zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung liegt vor, wenn gemietete Büroräume nur mehr ganz selten und als bloßes Aktenlager benützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070358Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2018