RS OGH 1985/4/23 2Ob571/84, 4Ob537/87, 8Ob1506/89, 4Ob132/18t, 5Ob98/18z

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Veröffentlicht am 23.04.1985
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Norm

MRG §30 Abs2 Z7 B

Rechtssatz

Keine regelmäßige Verwendung zu der im Vertrag bedungenen oder einer gleichwertigen geschäftlichen Betätigung liegt vor, wenn gemietete Büroräume nur mehr ganz selten und als bloßes Aktenlager benützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070358

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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