RS OGH 1985/7/10 8Ob514/85, 4Ob508/87, 7Ob557/89, 6Ob193/05h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1985
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 F
MRG §30 Abs2 Z4 G

Rechtssatz

Aus der bloßen Gestattung der Untervermietung durch die seinerzeitigen Vermieter kann ein Schluß auf einen Verzicht auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG nicht gezogen werden (MietSlg 30387).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070632

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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