Norm
MRG §30 Abs2 Z7 CRechtssatz
Die Verwendung eines Gassenlokales zu bloßen Magazinszwecken erfüllt den neuen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG. Dem steht durchaus gleich, wenn ein Verkaufslokal nur noch als Lager verwendet wird, in das durchschnittlich nur einmal im Monat noch ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070381Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021