RS OGH 1985/7/3 3Ob576/85, 2Ob520/86, 8Ob650/86, 6Ob227/00a, 6Ob328/04k, 10Ob62/04x, 10Ob39/07v, 3Ob

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Veröffentlicht am 03.07.1985
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Norm

ABGB §1118 C
MRG §30 Abs2 Z3 C

Rechtssatz

Ein "unleidliches Verhalten" im Sinn des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG, das mit dem Kündigungsgrund des "erheblich nachteiligen Gebrauchs" im Sinne des § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG zusammengefasst ist und daher vom Gesetz offenbar als gleichwertig angesehen wird, ist unter den Tatbestand des § 1118 erster Fall ABGB zu subsumieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020956

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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