Norm
MRG §30 Abs2 Z6 ERechtssatz
Der Umstand, daß kein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren in Bestand gegebenen Objekten besteht, weist noch nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit dieser Objekte hin. Ebensowenig kann daraus, daß sie technisch keine Einheit bilden, auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070294Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008