RS OGH 1986/2/20 7Ob513/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1986
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 E
MRG §30 Abs2 Z7 E
MRG §31

Rechtssatz

Der Umstand, daß kein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren in Bestand gegebenen Objekten besteht, weist noch nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit dieser Objekte hin. Ebensowenig kann daraus, daß sie technisch keine Einheit bilden, auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070294

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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