Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Als Wert, mit dem die dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters zu berücksichtigen sind, ist der tatsächliche Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016