RS OGH 1984/10/24 6Ob826/83, 4Ob508/87, 1Ob559/88, 7Ob566/90, 6Ob536/91, 6Ob193/05h, 7Ob42/07p, 5Ob1

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Veröffentlicht am 24.10.1984
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 F

Rechtssatz

Als Wert, mit dem die dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters zu berücksichtigen sind, ist der tatsächliche Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070668

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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