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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 40 Abs 3 MRG liegt insofern im privaten Interesse des Einschreiters, als mit einer solchen Bestätigung die Möglichkeit zur Anrufung des Gerichtes eröffnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150023.X01Im RIS seit
08.04.1991