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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0033 4Stammrechtssatz
Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150003.X01Im RIS seit
08.04.1991