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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/15/0157 1Stammrechtssatz
Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG kommt es nicht darauf an, ob ein Schriftstück ausschließlich im Privatinteresse des Einschreiters liegt oder ob damit auch öffentliche Interessen berührt werden
(Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150023.X03Im RIS seit
08.04.1991