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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Eine Markenanmeldung ist eine gebührenpflichtige Eingabe. Mit ihr wird jener materielle Vorteil angestrebt, der sich aus der Registrierung der Marke erhoffen läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150086.X01Im RIS seit
14.01.1991