RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1991
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Eine Markenanmeldung ist eine gebührenpflichtige Eingabe. Mit ihr wird jener materielle Vorteil angestrebt, der sich aus der Registrierung der Marke erhoffen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150086.X01

Im RIS seit

14.01.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten