RS Vwgh 1990/11/26 90/15/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1990
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG kommt es nicht darauf an, ob ein Schriftstück ausschließlich im Privatinteresse des Einschreiters liegt oder ob damit auch öffentliche Interessen berührt werden

(Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150157.X01

Im RIS seit

26.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten