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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG kommt es nicht darauf an, ob ein Schriftstück ausschließlich im Privatinteresse des Einschreiters liegt oder ob damit auch öffentliche Interessen berührt werden
(Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150157.X01Im RIS seit
26.11.1990