RS Vwgh 1990/11/26 90/15/0157

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Das Privatinteresse des Einschreiters iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist bereits anzunehmen, wenn der Einschreiter durch seine Eingabe irgendeinen ideellen Vorteil zu erreichen hofft (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041 und E 5.3.1990, 89/15/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150157.X02

Im RIS seit

26.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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