RS Vwgh 1991/10/14 91/15/0033

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Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
MRG §39 Abs5;

Rechtssatz

Einer Eingabe, mit der bei der Schlichtungsstelle die Bestätigung der Vollstreckbarkeit einer Entscheidung der Schlichtungsstelle begehrt wird, kommt gemäß § 39 Abs 5 MRG Gebührenfreiheit zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150033.X01

Im RIS seit

14.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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