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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Rechtssatz
Einer Eingabe, mit der bei der Schlichtungsstelle die Bestätigung der Vollstreckbarkeit einer Entscheidung der Schlichtungsstelle begehrt wird, kommt gemäß § 39 Abs 5 MRG Gebührenfreiheit zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150033.X01Im RIS seit
14.10.1991