RS Vwgh 1990/11/26 90/15/0157

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Veröffentlicht am 26.11.1990
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Ein Ersuchen um Antwort auf die Frage der Überstundenverrechnung von Gendarmeriebeamten im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Radargerätes dient dem privaten Informationsbedürfnis des Einschreiters, es betrifft demnach seine Privatinteressen und ist als Eingabe zu vergebühren, weil Privatinteresse schon dann anzunehmen ist, wenn der Einschreiter durch eine Eingabe irgendeinen ideellen Vorteil zu erreichen hofft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150157.X03

Im RIS seit

26.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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