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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP5 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 418; AnwBl 12/1990, S 711;Rechtssatz
Der gleiche Inhalt einzelner Bestätigungen - also ein sich immer wiederholender Text - steht der Annahme einer einzigen Beilage entgegen, weil damit das für die Annahme EINER aus mehreren Bögen (Blättern) bestehende Beilage wesentliche Kriterium eines inhaltlich fortlaufenden Textes keinesfalls gegeben ist (Hinweis E 15.1.1981, 3627/80, VwSlg 5542 F/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150072.X02Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
16.09.2008