Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit der in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung vom 20. Juni 2001 der Beschwerde teilweise stattgegeben und den angefochtenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 20. Oktober 1999, Zlen. RV-032.94/1-6/1994, RV-143.94/1-6/1994, RV-156.94/1-6/1994, RV-043.95/1-6/1995, soweit er die Umsatzsteuer 1985 bis 1992 betraf, aufgehoben. Darüber hinaus wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Der Bund (... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88VfGG §17aVfGHGO §42ZPO §419
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung eines Kostenspruches
hinsichtlich des Ersatzes der Vollmachtsstempel; Berichtigung des
Betrages an Umsatzsteuer
Rechtssatz: Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Ge... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §17aZPO §63 Abs1
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde; Zurückweisung des - unter
der Bedingung einer bestimmten Rechtsauffassung des VfGH gestellten -
"Eventualantrages" des Zweitbeschwerdeführers auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe als unzulässig
Rechtssatz: Dieser "Eventualantrag", der nur für den F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden einer ausländischen und zweier inländischer Fluggesellschaften wenden sich gegen im Instanzenzug ergangene Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Land Niederösterreich, mit denen sie gemäß §103 Abs3 Fremdengesetz 1997 (FrG), BGBl. I 75, zur Zahlung von (pauschalierten) Kostenersätzen verpflichtet wurden, nachdem von der belangten Behörde jeweils der folgende (auf das wesentlichste zusammengef... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallVfGG §88VfGG §17a
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "Luft- oder" in §53 Abs3 sowie des §103 Abs3 FremdenG 1997 mit E v 01.10.01, G224/01 ua. Kostenzuspruch: Allen beschwerdeführenden Parteien war der mit S 22.500,-- pauschaliert bemessene (einfache) Beschwerdeaufwand z... mehr lesen...
Begründung: [keine] Schlagworte VfGH / Berichtigung, VfGH / Kosten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2001:B2032.1999 Dokumentnummer JFT_09989087_99B02032_3_00 mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter wendet sich mit einem als Beschwerde überschriebenen selbstverfaßten Schriftsatz gegen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juni 2000, B2074/98, mit dem die Beschwerde des Einschreiters gegen einen Bescheid der Bundesschiedskommission als unbegründet abgewiesen worden war. Begründend bringt er vor, daß er im damaligen Verfahren - nach Einbringung eines formlosen und nicht belegten Antrages auf Verfahrenshilfe am 5. Novemb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ASVG §110 Abs1 Z2 litaVfGG §17 Abs2VfGG §17aZPO §30 ffZPO §63 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe betreffend Nichtigerklärung eines
Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs und Beigebung eines
Verfahrenshelfers in diesem Beschwerdeverfahren als unzulässig;
Zurückweisung des Antrags auf Befreiung von der Eingabegebühr mangels
eines tauglichen Geg... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Beschluß vom 28. Juli 2000 (ONr. 5) den von der Beschwerdeführerin unter einem mit der Beschwerde gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Mit Schreiben vom 28. Juli 2000 (ONr. 7) - der Beschwerdeführerin unter einem mit dem vorgenannten Beschluß am 3. August 2000 zugestellt - forderte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, ihre Beschwerde im Sin... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §12 Abs1VfGG §17a
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels der Beschwerdeeinbringung durch einen Rechtsanwalt; Unzulässigkeit einer gegen Beschlüsse und Aufforderungen des Verfassungsgerichtshofes gerichteten Eingabe; keine Möglichkeit der Ablehnung ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 14. Juli 2000 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen. 2. Gemäß §17a VerfGG 1953 ist u.a. für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof spätestens im Zeitpunkt ihrer Überreichung eine Gebühr von ATS 2.500,-- (Pauschalgebühr) zu entrichten. Da §88 VerfGG 1953 einen Ersatz der Prozeßkosten des Beschwerdeführers im Falle der Zurückziehung der Beschwerde nicht vorsieht, war der zugleich m... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z3VfGG §17a
Rechtssatz: Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Abweisung des Antrags auf Rückerstattung der entrichteten Pauschalgebühr siehe auch B v 24.09.02, B1056/02. Entscheidungstexte B 928/00 Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.09.2... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Zahlungsauftrag vom 11. Jänner 1999 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichts Salzburg dem Beschwerdeführer eine Eintragungsgebühr von S 1,427.929,- gemäß TP9 litC sublit. b Gerichtsgebührengesetz und eine Einhebungsgebühr von S 100,- gemäß §6 Abs1 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 BGBl. 288 (GEG 1962) vor. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer das Rechtsmittel des Berichtigungsantrages gemäß §7 Abs1 GEG 1962 ein und stellte gleic... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid vom 23. Dezember 1997 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz der beschwerdeführenden Gesellschaft mehrere Abgaben für 1996 vor, darunter in Spruchpunkt I.d einen Starkverschmutzerzuschlag zur Kanalbenützungsgebühr (für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1996) von S 1,474.500,-. Eine Berufung gegen Spruchpunkt I.d dieses Bescheides "hinsichtlich des Starkverschmutzerzuschlages" wies die Berufungskommission mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §86VfGG §88VfGG §17aStmk LAO §220
Rechtssatz: Einstellung des Verfahrens aufgrund Klaglosstellung durch amtswegige Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde; gleichzeitig neuerliche Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr allerdings ohne den in Beschwerde gezogenen Starkverschmutzerzuschlag; Zuspruch der Pa... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: GEG 1962 §7VfGG §86VfGG §88VfGG §17a
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens betreffend einen gerichtlichen
Gebührenbescheid aufgrund Klaglosstellung des Beschwerdeführers trotz
nichterfolgter Entscheidung über den Antrag auf Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung durch den Kostenbeamten; Kostenzuspruch im
verfassungsgerichtlichen Verfahren ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zum Zwecke der - bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgten - Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22.12.98 ausschließlich im Umfang der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Gebühren gemäß §64 Abs1 Z1 lita ZPO. Die Verfahrensvoraussetzungen für den gegenständlichen Antrag liegen weite... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer gleichzeitig eingebrachten Beschwerde die Bewilligung der Verfahrenshilfe ausschließlich im Umfang der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Gebühren gemäß §64 Abs1 Z1 lita ZPO. Neben einem Vermögensbekenntnis bringt die Beschwerdeführerin auch eine Erfolgsrechnung für das Jahr 1998 bei, sowie nach Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes, einen Nachweis über ihre im Jahr 1998 aus dem Betrieb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §64 Abs1 Z1 litaVfGG §17aZPO §464 Abs3
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe "durch
Befreiung von der Entrichtung der Pauschalgebühr" aufgrund der nicht
erkennbaren Beeinträchtigung des Unterhalts der Partei durch die
Entrichtung der Gebühr; kein Eingehen auf die Frage der Unterbrec... mehr lesen...
Begründung: Der vorliegende, als "Beschwerde" bezeichnete Schriftsatz vom 1. März 1999 richtet sich gegen die Zurückweisung des zu V87/98 protokollierten Individualantrages auf Aufhebung eines Erlasses des Bundesministers für Justiz durch Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Dezember 1998. Gegen die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, insbesondere gegen seine Beschlüsse, ist kein Rechtsmittel zulässig. Vielmehr sind seine Entscheidungen u abgesehen von den F... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §17a
Leitsatz: Zurückweisung einer "Beschwerde" gegen einen Beschluß des
Verfassungsgerichtshofes betreffend die Zurückweisung eines
Individualantrages; Unzulässigkeit von Rechtsmitteln gegen
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes außer in den Fällen der
Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung; keine Zuständigkeit des
Verfass... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerVfGG §17a
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags im Umfange der Befreiung von
den Stempelgebühren aufgrund der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse des Antragstellers
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags im Umfange der Befreiung von den Stempelgebühren aufgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26. Juni 1998, B1122/97, wies der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde des Antragstellers als verspätet zurück. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Wiederaufnahme des verfassungsgerichtlichen Verfahrens begehrt. Mit Beschluß vom heutigen Tag, B1122/97, hob der Verfassungsgerichtshof seinen Beschluß vom 26. Juni 1998, B1122/97, auf und lehnte gleichzeitig die Behandlung der Beschwerde ab. Damit ist der Antrag des Einschreiters auf Wie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §19 Abs3 Z3VfGG §34VfGG §17a
Leitsatz: Einstellung eines Verfahrens über den Antrag auf Wiederaufnahme eines
Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos infolge Aufhebung des die
Beschwerde zurückweisenden Beschlusses und Ablehnung der
Beschwerdebehandlung (B v 15.10.98, B1122/97); kein Kostenzuspruch
Rechtssatz: Kosten... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 1998, B2322/97-7, aufgrund einer auf Art144 B-VG gestützten, am 8. September 1997 zur Post gegebenen und am folgenden Tag beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Beschwerde den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 31. Juli 1997, Zl. 42.190/317-II/15/97, aufgehoben. Im Erkenntnis wurden Prozeßkosten in der seinerzeit üblichen Höhe von 18.000 S (enthaltend 3.000 S Umsatzsteuer) zugesprochen, nicht hinge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §88VfGG §17a
Leitsatz: Ergänzung eines Kostenspruchs
Rechtssatz: Im E v 10.06.98, B2322/97, wurden Prozeßkosten in der seinerzeit üblichen Höhe von S 18.000,-- (enthaltend S 3.000,-- Umsatzsteuer) zugesprochen, nicht hingegen die gleichfalls zum Ersatz beantragte (und vom Beschwerdeführer entrichtete) Eingabengebühr... mehr lesen...
Begründung: Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat den vorläufigen Gebühren- und Börsenumsatzsteuerbescheid vom 9. Mai 1994 - der diesbezügliche Berufungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist im gegenständlichen Verfahren angefochten - mit Bescheid vom 12. September 1997 gemäß §200 Abs2 BAO für endgültig erklärt. Damit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes der Gegenstand des (den Berufungsb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §86VfGG §88VfGG §17aBAO §200 Abs2
Leitsatz: Einstellung eines Verfahrens infolge Klaglosstellung aufgrund Wegfall
des Beschwerdegegenstandes durch Endgültigerklärung des vorläufigen
Bescheides; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat den vorläufigen Gebühren- und Börsenum... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit beim Verfassungsgerichtshof am 30.10.1997 eingelangter selbstverfaßter Beschwerde vom 28.10.1997 bekämpfte der Einschreiter zwei Bescheide des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Mit Beschluß vom 27.11.1997, B 2608,2609/97 - 3, wies der Verfassungsgerichtshof den zusammen mit der Beschwerde gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Unter einem erfolgte die Ablehnung der Behandlung der Beschwerde und deren Abtretung an den Verw... mehr lesen...