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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Rechtssatz
Einstellung des Verfahrens aufgrund Klaglosstellung durch amtswegige Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde; gleichzeitig neuerliche Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr allerdings ohne den in Beschwerde gezogenen Starkverschmutzerzuschlag; Zuspruch der Pauschalkosten sowie des Ersatzes für die Eingabengebühr
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Kanalisation, AbgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B737.1998Dokumentnummer
JFR_10009393_98B00737_2_01