Begründung: Der Verpflichtete hat der betreibenden Partei auf Grund eines am 11. Oktober 1985 vor dem Erstgericht geschlossenen Vergleiches einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 32 % seines "jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens" bis zum 10. eines jeden Monats im vorhinein zu bezahlen. Mit Beschluß vom 3.April 1987 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund eines am 25.Februar 1987 gestellten Antrags zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung fü... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: Bei der Forderungsexekution ist die Gefahr von Vermögensnachteilen nicht offenkundig. Sie muss daher behauptet und bescheinigt werden. Dabei genügen allgemeine und daher nichtssagende Behauptungen nicht, es bedarf vielmehr konkreter Tatsachenbehauptungen. Entscheidungstexte 3 Ob 125/87 Entscheidungstext OGH 23.03.1988 3 Ob 125/87 ... mehr lesen...
Begründung: Von den Hypothekargläubigern G*** UND B*** DER Ö*** S*** Aktiengesellschaft und Z*** UND H*** Gesellschaft mbH, sowie vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der verpflichteten Partei, Rechtsanwalt Dr. Erich F***, dem die gerichtliche Veräußerung der Liegenschaft bewilligt wurde, wird die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 148 KG St. Oswald betrieben. Auf dieser Liegenschaft befindet sich das A*** "B***". Das Schätzungsgutachten enthält auch eine Bewertung... mehr lesen...
Norm: EO §37 NEO §42 J5EO §44 B1EO §170 Z5
Rechtssatz: Vermag der Exszindierungswerber seine Rechte gegen den auf Grund der Anmeldung im Sinne des § 170 Z 5 EO in bösen Glauben versetzten Ersteher zu verfolgen, so kann nicht gesagt werden, daß die Fortsetzung der Exekution für ihn mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils verbunden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beklagten Partei trug das Erstgericht der klagenden Partei auf, binnen 6 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von S 100.000 durch Erlag baren Geldes, einer Bankgarantie, mündelsicherer Wertpapiere oder Einlagebücher zu leisten. Die klagende Partei legte eine an die beklagte Partei adressierte Bankgarantie der C***-B*** mit folgendem Wortlaut vor: "Wir haben davon Kenntnis, daß der Firma W***-B*** Inc. als klagende Partei in dem vor dem Handelsgericht Wien ..... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schob die vorliegende Forderungsexekution zur Hereinbringung von S 148.242,50 gegen Erlag einer Sicherheit von S 155.000,-- gemäß § 42 Abs. 1 Z 5 EO auf. Das Gericht zweiter Instanz wies den Aufschiebungsantrag ab. Das Erstgericht war der Auffassung, daß bei einem Monatseinkommen der betreibenden Partei von S 21.700,-- und bestehender Sorgepflicht für Frau und drei Kinder die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 1983 führte das Zollamt Innsbruck eine Versteigerung durch, bei der unter anderem die unter Verwahrungspost 621/83 gelagerten 100.000 Schlauchstücke aus Plastik versteigert werden sollten. Ein Sachbearbeiter des Zollamtes begab sich vor der Versteigerung in das vom Vetragsbediensteten Alois S*** verwaltete Lager und teilte ihm mit, daß die 100.000 Schlauchstücke zur Versteigerung gelangen. Alois S*** verwechselte die Schlauchstücke mit den zur V... mehr lesen...
Norm: AbgEO §44AbgEO §48AHG §1 Cd1bEO §278
Rechtssatz: Der in einem Fahrnisexekutionsverfahren erteilte Zuschlag ist wirkungslos, wenn ein Widerspruch zwischen dem zur Versteigerung Ausgebotenen (hier: Schlauchstücke aus Plastik) und dem im Versteigerungstermin als Gegenstand der Versteigerung Vorgezeigten (Explosionsschutzsicherungen aus Messing) besteht. Der vermeintliche Ersteher der nur vorgezeigten (wesentlich wertvolleren) Gegenstände kan... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 2,124.547,84 S wurde zugunsten der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaften der verpflichteten Partei bewilligt. Am 1. September 1986 gab die verpflichtete Partei eine gegen die betreibende Partei gerichtete Klage zur Post, über die das Verfahren beim Kreisgericht Korneuburg zu 4 Cg 300/86 anhängig ist. In dieser Klage macht die verpflichtete Partei unter anderem geltend, die betreibende Partei habe für das Darlehen, w... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 2,165.494,84 S wurde zugunsten der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der verpflichteten Partei bewilligt. Am 1. September 1986 gab die verpflichtete Partei eine gegen die betreibende Partei gerichtete Klage zur Post, die beim Kreisgericht Korneuburg zu 4 Cg 300/86 anhängig ist. In dieser Klage macht die verpflichtete Partei unter anderem geltend, die betreibende Partei habe für die Darlehen, welche den Gegenstand der... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluß vom 13. März 1986, 5 Nc 453/86-1, auf Grund zweier Urteile eines englischen Gerichtes zur Hereinbringung von insgesamt 486.130,73 Pfund ua die Exekution auf eine mindestens gleich hohe Geldforderung gegen eine österreichische Spedition. Im Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung beantragte der Verpflichtete auch die Aufschiebung dieser Exekution, durch deren Fortführung er einen unersätzlichen Sch... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Beklagten trug das Erstgericht der Klägerin auf, binnen 4 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von 800.000 S zu erlegen. Die Klägerin legte innerhalb der gewährten Frist einen an das Handelsgericht Wien gerichteten Haftungsbrief der Sparkasse Bad Ischl vor, der folgenden Wortlaut hat: "Wir sind davon in Kenntnis, daß Herr Dr. Alex A***, Rechtsanwalt, Esplanade 12, 4820 Bad Ischl, für die Firma A*** D*** Corporation Limited, Viktoria, Mahe, Seychellen, als ... mehr lesen...
Norm: EO §44 EEO §359GEG §1 Z2
Rechtssatz: Bei der Unterlassungsexekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung besteht zu einer Aufschiebung der Einbringung der rechtskräftig verhängten Geldstrafen (§ 1 Z 2 GEG) schon deshalb kein Anlaß, weil selbst ein Erfolg des Antrages auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht rückwirkend die Verhängung der Strafen beseitigen könnte, und es an der Voraussetzung der Exekutionsaufschiebung nach § 44 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 EEO §359
Rechtssatz: Die allein als
Begründung: des Aufschiebungsantrages vorgetragene Besorgnis der verpflichteten Partei, daß eine Rückzahlung eingehobener Geldstrafen nicht möglich ist, beruht auf einer durch Art II Z 5 der UWG Novelle BGBl 1980/120 geänderten überholten Gesetzeslage und trifft nach der Neufassung des § 359 EO nicht mehr zu. Entscheidungstexte 3 Ob 128/85 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Bewilligung der Exekution zur Erwirkung der mit einstweiliger Verfügung aufgetragenen Unterlassung durch das Titelgericht am 5.3.1984 wurden vom Exekutionsgericht wegen Zuwiderhandelns am 15.3.1984, 22.6.1984, 25.10.1984 und 15.2.1985 Geldstrafen von je S 50.000,-- verhängt. Die verpflichtete Partei beantragte beim Titelgericht am 28.8.1985, die getroffene Verfügung nach dem § 399 Abs1 Z 2 EO aufzuheben, und am 29.8.1985 beim Erstgericht, die Exekution aufzuschieben... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.7.1981 eingelangten Klage, AZ 24 Cg 829/81 des Erstgerichtes, begehrte die betreibende Partei als Klägerin von der verpflichteten Partei als der Beklagten die Zahlung eines Betrages von US-Dollar 8.661,-- s.A. Zur Sicherung dieses Anspruches erließ das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei am 28.7.1981, ON 3, eine einstweilige Verfügung, in der der verpflichteten Partei jede Verfügung über 400 näher bezeichnete, bei einer Speditionsgesellschaft in... mehr lesen...
Norm: EO §42 A2EO §42 C1EO §43EO §44 AEO §44 B1
Rechtssatz: Die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles ist bei der Zwangsversteigerung wegen des Verlustes der Liegenschaft und wegen Verschleuderungsgefahr offenkundig. Betrifft der Aufschiebungsgrund jedoch nur einen Teil des Anspruches (hier: Wiederaufnahmsklage hinsichtlich eines kleineren Anspruchsteiles), so kann die gemäß § 42 Abs 3 allein zulässige) Teil... mehr lesen...
Norm: EO §42 I4EO §44 C
Rechtssatz: Solange die verpflichtete Partei die Aufschiebung der Exekution einer Zug - um - Zug zu erbringenden Leistung zu einem Zeitpunkt anstrebt, da diese noch nicht vollzogen ist, muß die Sicherheit etwa in der Höhe der betriebenen Forderung festgesetzt werden; sollte die verpflichtete Partei die Erbringung einer so hohen Sicherheit ablehnen, wäre die Exekution zunächst durch Pfändung zu vollziehen und die verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 C
Rechtssatz: Obgleich ein Aufscheibungswerber grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen für eine Exekutionsaufschiebung behaupten und bescheinigen muß, soweit ihr Vorliegen nicht offenkundig ist, folgt daraus noch nicht, daß ein nicht zum Personenkreis des § 44 Abs 2 Z 2 gehörender Exszindierungskläger, der nur schlechthin den Aufscheibungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 5 EO geltend macht und das Vorliegen der Voraussetzungen des ... mehr lesen...
Im Verfahren 17 Cg 173/80 verbot das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung von Patentverletzungen mit einstweiliger Verfügung vom 27. 11. 1980 der Beklagten K-GesmbH das Feilhalten und Vertreiben von Bohrern, die für bestimmte, im Spruch: des Beschlusses näher bezeichnete Bohrhämmer geeignet sind. Der Klägerin wurde aufgetragen, für alle der Beklagten durch die einstweilige Verfügung verursachten Nachteile durch gerichtlichen Erlag von 1 Mio. S Sicherhe... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: War im Zeitpunkt der Stellung des Aufschiebungsantrages überhaupt nichts offenkundig und kamen nur im Verlaufe des Rechtsstreites gewisse Anhaltspunkt über eine eher ungünstige Vermögenssituation bei der betreibenden Partei (Verfahrenshilfe) hervor, ohne daß damit das Vorliegen der Voraussetzungen des § 44 Abs 1 EO zwingend glaubhaft gemacht wäre, kann nicht darauf verzichtet werden, daß die verpflichtete Partei scho... mehr lesen...
Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei die gegenständliche, am 9. 7. 1971 bewilligte Fahrnisexekution auf Grund des Bescheides der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat L, vom 26. 5. 1981, Z. Pst. 14.745-L/80, zur Hereinbringung der Forderung von 16 500 S samt Anhang. Am 14. 8. 1981 brachte die verpflichtete Partei einen Antrag auf Aufschiebung der Exekution ein. Es wurde ua. vorgebracht, gegen die im Titelverfahren ergangene Entscheidung der zwe... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z1 FEO §42 Abs1 Z1 I1EO §44 B2EO §44 EVerfGG 1953 §85 Abs2
Rechtssatz: Die gerichtliche Exekution, die auf Grund eines den Gegenstand einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde bildenden Titels geführt wird, kann nur dann wegen Erhebung der Verfassungsgerichtshofbeschwerde aufgeschoben werden, wenn der Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung nach § 85 Abs 2 VerfGG 1953 zuerkannt wurde. Ist dies der Fall, so... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §353 Abs2 VIAEO §353 Abs2 VIBEO §353 Abs2 VIC
Rechtssatz: Durch den bloßen Auftrag zur Vorschußleistung nach § 353 Abs 2 EO entstehen den verpflichteten Parteien noch keine Vermögensnachteile. Erst durch eine freiwillige Zahlung oder im Zuge einer exekutiven Eintreibung der Kostenforderung wäre eine Gefährdung iS des § 44 Abs 1 EO denkbar, in ersteren Fall, wenn zu besorgen wäre, daß ein allfälliger Rückforderungsanspruch - im... mehr lesen...
Norm: EO §44 CZPO §227 IIZPO §528 C6
Rechtssatz: Beim Antrag der verpflichteten Partei auf Freigabe der erlegten Sicherheit und dem Antrag der betreibenden Partei auf Auferlegung einer weiteren Sicherheit handelt es sich um verschiedenen, miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehende Gegenstände. Demzufolge ist ein weiteres Rechtsmittel gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung zufolge der gemäß § 78 EO auch für das Exekutionsve... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §65 FEO §74
Rechtssatz: Erweist sich der Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Aufschiebungsbeschluss nur in Ansehung der Sicherheitsleistung als berechtigt, ist deren Betrag Bemessungsgrundlage für die diesbezügliche Kostenbestimmung. Entscheidungstexte 3 Ob 149/81 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 149/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution muß unbedingt von einer Sicherheit abhängig gemacht werden, wenn der Einwendungssachverhalt (§ 35 EO) nicht durch unbedenkliche Urkunden dargetan wird. Entscheidungstexte 3 Ob 131/80 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 3 Ob 131/80 3 Ob 177/06k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §78EO §376 Abs1EO §390 IVDEO §402 BZPO §56
Rechtssatz: Sicherheit kann auch in Form der Vorlage einer Bankgarantie geleistet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 718/80 Entscheidungstext OGH 29.10.1980 6 Ob 718/80 3 Ob 51/81 Entscheidungstext OGH 20.05.1981 3 Ob 51/81 MietSlg 33726 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 C
Rechtssatz: Ein Auftrag zur nachträglichen Sicherheitsleistung des Aufschiebungswerbers ist zulässig, wenn Umstände, die eine Gefährdung der Befriedigung des betreibenden Gläubigers wahrscheinlich machen nach Bewilligung der Aufschiebung (ohne Sicherheit) eingetreten sind oder zwar schon zur Zeit der Aufschiebung vorhanden, aber dem Antragsteller oder dem Gericht noch nicht bekannt waren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 C
Rechtssatz: Umstände, die dem Richter bei Bestimmung der Sicherheit nicht bekannt waren, können ebenso wie später eintretende Gefährdungsmomente zu einer nachträglichen Erhöhung der Sicherheit führen. Entscheidungstexte 3 Ob 153/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 153/79 3 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 23.0... mehr lesen...