Begründung: Der betreibenden Gläubigerin war zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen gegen den Verpflichteten ua (teilweise vom Antrag abweichend) die Exekution durch Pfändung der ihm als Stifter gegenüber einer bestimmten Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte bewilligt worden, insbesondere des Rechts auf Auflösung der Stiftung und [des Rechts] auf Einziehung des Liquidations- bzw Auflösungserlöses. Die betreibende Partei hatte die Verwertung durch die Ermächtigung beantragt... mehr lesen...
Begründung: Das von der betreibenden Partei angerufene Bezirksgericht Graz-West bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gegen den Verpflichteten die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 150.000 EUR sA. Das Verfahren betreffend die gegenständliche Liegenschaft trat es an das nunmehrige Exekutionsgericht ab. Dieses schob mit dem auf den 8. August 2008 datierten Beschluss auf Antrag des Verpflichteten die Exekution nach § 4... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen, die im Instanzenzug jeweils herabgesetzt wurden. Rechtskräftig festgesetzt wurden diese Strafen (zufolge der Beschlüsse zu AZ 3 Ob 125/08s, 3 Ob 163/08d und 3 Ob 183/08w) demnach mit 40.... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 AEO §44 A1EO §44 CEO §331 C
Rechtssatz: Bei der Pfändung und Verwertung des Geschäftsanteils einer GmbH ist ein Vermögensnachteil des die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens beantragenden Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig und braucht daher nicht behauptet und bescheinigt werden, wo bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils unmittelbar bevorsteht. In einem ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete wurde strafgerichtlich verurteilt. Er ist aufgrund a) des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. November 2007, AZ 10 Hv 210/05f, schuldig, der betreibenden Partei 180.000 EUR zu bezahlen, und b) aufgrund des Beschlusses desselben Strafgerichts vom 17. Dezember 2007 weitere 3.756,30 EUR. Der betreibenden Partei wurde aufgrund dieser Titel die Exekution gemäß §§ 331 ff EO durch Pfändung des Geschäftsanteils des Verpfli... mehr lesen...
Begründung: Nach Aufhebung eines Kaufvertrags der Streitteile über eine Liegenschaft bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2006 aufgrund eines vollstreckbaren (und mittlerweile rechtskräftigen) zweitinstanzlichen Urteils den beiden Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 144.500 EUR sA und der Kosten des Titelverfahrens Zug um Zug gegen die im Exekutionstitel festgelegte Gegenleistung (Räumung und Rückgabe der Liegenschaft und Rücküb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen anhängigen Unterlassungsexekutionsverfahren beantragte der Betreibende, der verpflichteten Partei gemäß § 355 Abs 2 EO die Bestellung einer Sicherheit von 20.000 EUR aufzutragen. In dem zwischen den Streitteilen anhängigen Unterlassungsexekutionsverfahren beantragte der Betreibende, der verpflichteten Partei gemäß Paragraph 355, Absatz 2, EO die Bestellung einer Sicherheit von 20.000 EUR aufzutragen. Das Erstgericht wies diesen Antrag m... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Zeichen M*****, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Überlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsvermittlun... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, im Titel näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger gegen die verpflichtete Partei antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Die verpflichtete GmbH brachte gegen den Exekutionstitel eine „Wiederaufnahmsklage" ein und beantragte die Aufschiebung der Exekution ge... mehr lesen...
Begründung: In Abänderung des stattgebenden Beschlusses des Exekutionsgerichts wies das Gericht zweiter Instanz einen auf ihre Exszindierungsklage gestützten Antrag der Revisionsrekurswerberin auf Aufschiebung der Räumungsexekution ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der außerordentliche Revisionsrekurs ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Es ist nämlich ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 2. August 2005 (ON 33) wurde die Liegenschaft der Verpflichteten mit dem Wohnhaus (ein geschlossener Hof) dem Betreibenden als Ersteher um das Meistbot von 991.000 EUR zugeschlagen. Am 2. November 2005 fasste das Erstgericht den Beschluss über die Zuschlagserteilung (ON 42). Ein dagegen erhobener Rekurs der Verpflichteten blieb erfolglos (Rekursentscheidung ON 50). Die Bezirksgrundverkehrskommission erteilte der Zuschlagserteilung am 1... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schoben das Exekutionsverfahren betreffend die bereits über die verpflichteten Parteien nach § 355 EO wegen von der betreibenden Partei behaupteter mehrfacher Titelverstöße verhängten Geldstrafen bis zur rechtskräftigen Erledigung der von den verpflichteten Parteien gegen die Exekutionsbewilligung und die nachfolgenden Strafbeschlüsse erhobenen Impugnationsklagen gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von je 65.000 EUR je verpflichteter Partei auf. Die V... mehr lesen...
Begründung: Der Gerichtsvollzieher des Exekutionsgerichts nahm im Rahmen der bewilligten Fahrnisexekution beim Vollzug am 22. Dezember 2005 keine Pfändung vor, weil keine pfändbaren Gegenstände gefunden worden seien. Fünf näher bezeichnete Geräte wurden nach § 250 Abs 2 EO ausgeschieden. Der Gerichtsvollzieher des Exekutionsgerichts nahm im Rahmen der bewilligten Fahrnisexekution beim Vollzug am 22. Dezember 2005 keine Pfändung vor, weil keine pfändbaren Gegenstände gefunden worden... mehr lesen...
Begründung: Beim Vollzug der gegen den Verpflichteten geführten Fahrnisexekution wurden am 26. August 2003 beim Verpflichteten 4.055 EUR in bar vorgefunden und in gerichtliche Verwahrung genommen. Infolge einer von ihm erhobenen, im ersten Rechtsgang in erster Instanz noch erfolglosen Vollzugsbeschwerde hob das Exekutionsgericht im zweiten Rechtsgang das Pfandrecht im Umfang von 274,58 EUR auf (ON 21). Dem eindeutig nur gegen die unterbliebene Aufhebung des Pfandrechts im darüber hi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schob auf Antrag der Verpflichteten die gegen diese bewilligte Zwangsverwaltung sowie die Fahrnis- und die Forderungsexekution gegen unterschiedlich hohe Sicherheitsleistungen auf. Den Antrag auf Aufschiebung auch der Zwangsversteigerung wies es dagegen ab. Das Gericht zweiter Instanz gab deren Rekurs teilweise Folge und setzte u.a. die für die Aufschiebung der Forderungsexekution aufgetragene Sicherheitsleistung von 350.000 EUR auf 100.000 EUR herab. Es ... mehr lesen...
Norm: EO §44 E
Rechtssatz: Der durch die Aufschiebung der Exekution (§ 44 EO) dem betreibenden Gläuubiger verursachte Verzögerungsschaden (Befriedigungsausfall oder Veranlagungsentgang infolge verspäteter Befriedigung) wird durch den Zuschlag des Versteigerungsobjekts an den betreibenden Gläubiger nicht beeinflusst. Entscheidungstexte 3 Ob 199/05v Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die von der Exszindierungswerberin mit außerordentlichem Revisionsrekurs bekämpfte Höhe der Sicherheitsleistung, von der die Aufschiebung der Zwangsversteigerung abhängig gemacht wurde, damit begründet, die allfällige Wertminderung der „Pfandgegenstände" sei maßgeblich. Damit folgt das Rekursgericht der ständigen Rechtsprechung, wonach die Sicherheit nach § 44 Abs 2 EO den Schaden decken soll, der dem ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils verpflichtet, ab sofort in einem näher bezeichneten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkehrsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere ..., auf einer größeren Verkehrsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit rechtskräftigem Beschluss bewilligte das Erstgericht am 27. Dezember 2003 die E... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1EO §44
Rechtssatz: Eine Aufschiebung der Exekution wird erst dann wirksam, wenn eine auferlegte Sicherheitsleistung erlegt wurde. Mangels Erlages der aufgetragenen Sicherheitsleistung durch die verpflichtete Partei war die betreibende Partei durch den Aufschiebungsbeschluss noch nicht beschwert, sodass es ihrerseits gar keines Rekurses gegen den Aufschiebungsbeschluss bedurft hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 9.10.2002 (ON 2) wurde der betreibenden Partei A***** reg. GenmbH wider die Verpflichteten die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 30008 Kleinhöflein im Burgenland, Anteil je 77/2582, B-LNr: 31 (erstverpflichtete Partei) und 32 (zweitverpflichtete Partei) bewilligt. Diesem Zwangsversteigerungsverfahren traten in der Folge weitere Gläubiger wie die hier betreibende Partei ***** B***** AG (ON 4), die Wohnungseigentüm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B***** s.r.l., ***** Italien, vertreten durch Dr. Josef Thaler und Mag. Wilfried Huber, Rechtsanwälte in Zell am Ziller, wider die verpflichtete Partei "I*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Satt... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil vom 10. April 2002 wurde der Verpflichtete als Mieter zur Räumung einer vom Gemeinschuldner gemieteten Wohnung verurteilt. Seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist wies das Erstgericht mit Beschluss vom 7. Jänner 2003 ab. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete am 30. Juli 2003 eine auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der vorinstanzlichen Beschlüsse ist der Antrag der Einschreiterin auf Ausfolgung der von ihr zur Erwirkung der Exekutionsaufschiebung erlegten Sicherheitsleistung von 35.000 S = 2.543,55 EUR. Dieser unter dem Wert des betriebenen Anspruchs liegende Wert ist demnach auch als Wert des Entscheidungsgegenstands anzusehen (3 Ob 52/03y; 3 Ob 63/97d = EvBl 1997/164; Jakusch in Angst, EO, § 65 Rz 25). Da die Bestimmungen... mehr lesen...
Norm: EO §42EO §44
Rechtssatz: Wenn in der Zwangsversteigerung als nächster Schritt die Erlassung des Versteigerungsediktes unmittelbar bevorsteht, droht in der Regel konkret und unmittelbar der Verlust der Liegenschaft auch zu einem Meistbot weit unter dem Schätzwert, was einen Aufschiebungsantrag rechtfertigt. Eine Forderungsexekution kann nur dann aufgeschoben werden, wenn ausreichend glaubhaft gemacht wird, dass ein allfälliger Anspruch der... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Eisenstadt vom 12.07.2002, 3 Cg 32/02 a, wurde der betreibenden Partei vom Erstgericht mit Beschluss vom 13.1.2004 (4 E 76/03h-2) zur Hereinbringung von Euro 97.478,33 samt Anhang gegen die verpflichteten Parteien die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft der erstverpflichteten Partei EZ ***** und der Liegenschaften der zweitverpflichteten Partei EZZ ***** und *****, jeweils KG Fraue... mehr lesen...