RS OGH 1982/5/12 3Ob125/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1982
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Norm

EO §44 C
ZPO §227 II
ZPO §528 C6

Rechtssatz

Beim Antrag der verpflichteten Partei auf Freigabe der erlegten Sicherheit und dem Antrag der betreibenden Partei auf Auferlegung einer weiteren Sicherheit handelt es sich um verschiedenen, miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehende Gegenstände. Demzufolge ist ein weiteres Rechtsmittel gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung zufolge der gemäß § 78 EO auch für das Exekutionsverfahren geltenden Bestimmung des § 528 Abs 1 Z 1 ZPO unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 125/81
    Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 125/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001865

Dokumentnummer

JJR_19820512_OGH0002_0030OB00125_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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