Norm
EO §44 CRechtssatz
Beim Antrag der verpflichteten Partei auf Freigabe der erlegten Sicherheit und dem Antrag der betreibenden Partei auf Auferlegung einer weiteren Sicherheit handelt es sich um verschiedenen, miteinander in keinem inneren Zusammenhang stehende Gegenstände. Demzufolge ist ein weiteres Rechtsmittel gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung zufolge der gemäß § 78 EO auch für das Exekutionsverfahren geltenden Bestimmung des § 528 Abs 1 Z 1 ZPO unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001865Dokumentnummer
JJR_19820512_OGH0002_0030OB00125_8100000_001