Norm: EO §42 A2EO §44 A1
Rechtssatz: Die Gefährung des Aufschiebungswerbers im Sinne des § 44 Abs 1 EO im Falle der Versteigerung des gepfändeten Personenkraftwagens ist offenkundig. Entscheidungstexte 3 Ob 145/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 145/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001563 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 E
Rechtssatz: Eine Einvernehmung des betreibenden Gläubigers oder eine mündliche Verhandlung der Parteien vor der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag ist nicht zwingend vorgesehen. Entscheidungstexte 3 Ob 153/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 153/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: AusbV §4 Abs3EO §44 A1EO §44 E
Rechtssatz: Bei der Aufschiebung nach § 4 Abs 3 AusbV handelt es sich um einen außerhalb der Exekutionsordnung geregelten Sonderfall der Exekutionsaufschiebung. Hiefür müssen die allgemeinen Voraussetzungen des § 44 EO für die Aufschiebung einer Exekution nicht vorhanden sein. Aufgeschoben kann nur im Ausmaß des Rückforderungsanspruches werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §78ZPO §56 Abs2
Rechtssatz: Die Sicherheitsleistung bezweckt auch, dem betreibenden Gläubiger für seine allfälligen Ersatzansprüche eine pfandrechtliche Sicherstellung zu verschaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 12/79 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 3 Ob 12/79 Veröff: MietSlg 31792 3 Ob 97/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Mit der am 16. März 1971 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Unzulässigerklärung der vom Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk gegen ihren Ehegatten Robert N, am 3. Feber 1978 zur Steuernummer 015/2922 bewilligten und am gleichen Tag durchgeführten Fahrnisexekution bezüglich aller im Pfändungsprotokoll dieses Finanzamtes beschriebenen Gegenstände. Gleichzeitig beantragte sie die Aufschiebung dieser Exekution. Sie brachte vor, daß sie am 8. März 1978... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 Abs5EO §44 CEO §44 E
Rechtssatz: Für die Aufschiebung des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens ist primär § 44 EO maßgebend. Die Aufschiebung der Abgabenexekution ist daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 44 Abs 2 EO von einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 139/78 Entscheidungstext OGH 19.09.1978 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 A1
Rechtssatz: Die mit der Bezahlung eines Geldbetrages verbundenen Nachteile können nur dann die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer ersetzbaren Vermögensnachteiles bilden, falls die Rückforderung des Geldbetrages voraussichtlich ganz oder teilweise uneinbringlich wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 97/78 Entscheidungstext OGH 20.07.1978 3 Ob 97/78 ... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtIII Abs3EO §37 PEO §44 AEO §45 Abs2VVG §4 ff
Rechtssatz: Auch gegen eine nach § 7 VVG 1950 geführte politische Exekution kann Widerspruch mittels Klage bei Gericht erhoben werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Aufschiebung einer solchen politischen Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Widerspruchsklage fehlt es jedoch an einer gerichtlichen Zuständigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: Die Gefahr des schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles wird bei einer Fahrnisexekution als offenbar bestehend angenommen. Entscheidungstexte 3 Ob 76/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 3 Ob 76/78 3 Ob 18/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 3 Ob 18/83 3 Ob 125/87 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 A2
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Exekutionsaufschiebung bei einer Exekutionsbewilligung zur Hereinbringung des laufenden Unterhaltes ist auch, daß der Unterhalt der betreibenden Partei anderweitig sichergestellt ist. Dies ist vom Aufschiebungswerber zu behaupten und zu bescheinigen. Entscheidungstexte 3 Ob 64/78 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 3 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EO §44 C
Rechtssatz: Exekutionsaufschiebung ist hinsichtlich nicht vorhandener Deckung nur gegen volle Sicherheitsleistung möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 175/76 Entscheidungstext OGH 25.01.1977 3 Ob 175/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001849 Dokumentnummer JJR_19770... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 C
Rechtssatz: Falls der Verpflichtete die Exekutionsaufschiebung ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung beantragt, muss er im Hinblick auf § 44 Abs 2 Z 3 EO grundsätzlich auch behaupten und bescheinigen, dass durch die begehrte Exekutionsaufschiebung die Befriedigung des Gläubigers nicht gefährdet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 142/76 Entscheidungstext OGH 09.11... mehr lesen...
Norm: EO §44 B4EO §65 E
Rechtssatz: Fehlendes Rechtsschutzinteresse, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über ein Rechtsmittel über die Aufschiebung die Räumungsmaßnahme - sei es zwangsweise oder freiwillig,- schon vollzogen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 122/76 Entscheidungstext OGH 07.09.1976 3 Ob 122/76 3 Ob 87/91 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §349 C
Rechtssatz: Bei einer Räumungsexekution ist die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles im Verlust einer dem dringenden Wohnbedürfnis dienenden Wohnung offenkundig. Entscheidungstexte 3 Ob 166/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 3 Ob 166/75 3 Ob 99/99a Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: Der Vermögensnachteil hängt vom Exekutionsobjekt und der Exekutionsart ab. Die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils muss außer ihrer Offenkundigkeit behauptet, erforderlichenfalls bescheinigt werden; sie kann aber auch unmittelbar aus dem tatsächlichen Vorbringen erhellen. Entscheidungstexte 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Durch die Zahlung von - bisher noch nicht verhängten - Beugestrafen nach § 355 EO droht dem Verpflichteten nur dann ein unersetzlicher Vermögensnachteil, wenn er bei Obsiegen im Oppositionsprozeß diese Beträge nicht mehr vom betreibenden Gläubiger zurückbekäme (3 Ob 165,166/65 EvBl 1966/170). Entscheidungstexte 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 CEO §78ZPO §46 Abs2
Rechtssatz: 1. Wird eine Exekution gegen Erlag einer Sicherheit (in barem Geld) aufgeschoben, so kann der Richter gem § 56 Abs 2 ZPO eine Sicherheitsleistung durch einen zahlungsfähigen Bürgen (Bankgarantie; sh SZ 32/46) zulassen. 2. Die Rechtskraftwirkung des Gerichtserlages tritt in einem solchen Fall erst mit der Zulassung der Sicherheitsleistung ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 CEO §44 EEO §78ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Bei Wirksamkeit eines Aufschiebungsbeschlusses, durch den eine Exekution nach Erlag einer Sicherheit aufgeschoben wird, ist ein zwischenzeitiger Fortsetzungsbeschluss und eine neuerliche Sachentscheidung über die Zulässigkeit der Aufschiebung ein Verstoß gegen die auch im Exekutionsverfahren sinngemäß geltende Bestimmung des § 411 ZPO. Dies begründet die Nichtigkeit der beiden Beschlüs... mehr lesen...
Norm: EO §44 C
Rechtssatz: Auch eine unzulässige Fristsetzung für den Erlag der Sicherheit bewirkt bis zum Ablauf der Frist ein Innehalten mit dem Vollzug. Entscheidungstexte 3 Ob 15/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 15/73 MietSlg 25595 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001875 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 C
Rechtssatz: Wird, vom Fall des § 44 Abs 2 Z 3 EO abgesehen - dennoch ohne Grund eine Frist gesetzt, so wird der Aufschiebungsbeschluß durch den fruchtlosen Ablauf der gesetzten Frist nicht wirkungslos. Der Aufschiebungswerber kann vielmehr auch noch später durch den Erlag der Sicherheit die beschlossene Aufschiebung rechtswirksam werden lassen (JBl 1972,621). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §44 CEO §44 E
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen eine Frist zum Erlag der Sicherheit gesetzt wurde, kann von einer aufgeschobenen Exekution iS des § 44 Abs 4 EO erst nach Erlag der Sicherheit gesprochen werden. Bei nicht rechtzeitigem Erlag der Sicherheit hat das Exekutionsgericht die Fortsetzung des Exekutionsverfahrens nach § 16 Abs 2 EO von Amts wegen zu verfügen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §42AEO §44 B
Rechtssatz: Nach der herrschenden Lehre ist auch die Aufschiebung einzelner Exekutionsakte zulässig (Neumann-Lichtblau 4. Aufl 559 f). Entscheidungstexte 3 Ob 141/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 3 Ob 141/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001458 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 A2
Rechtssatz: Die Exekution auf eine Geldforderung kann nur aufgeschoben werden, wenn ausreichend glaubhaft gemacht wird, dass die Vermögenslage des betreibenden Gläubigers derart sei oder sein werde, dass der Anspruch auf Rückstellung des beim Drittschuldner zu Unrecht hereingebrachten Forderungsbetrages ganz oder teilweise uneinbringlich werden würde (Neumann-Lichtblau 4. Auflage 547, SZ 8/360). Ents... mehr lesen...
Norm: EO §44 A
Rechtssatz: Besonders bei Einbringung einer die Aufhebung des Exekutionstitels bezweckenden Wiederaufnahmsklage sind, um einer mißbräuchlichen Erhebung von Wiederaufnahmsklagen zwecks Exekutionsvereitlung entgegenzuwirken, an die Voraussetzungen für eine Exekutionsaufschiebung strenge Anforderungen zu stellen. Entscheidungstexte 3 Ob 72/72 Entscheidungstext OGH 06.07.... mehr lesen...
Norm: EO §44 AEO §354 IAEO §354 VB
Rechtssatz: Vermögensnachteil des Verpflichteten, dem für den Fall abermaligen Zuwiderhandelns eine Haft angedroht ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1/72 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 1/72 3 Ob 127/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 3 Ob 127/88 Auch ... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §78
Rechtssatz: Bekämpft die betreibende Partei die in 2. Instanz mit S 3.000,-- festgelegte Sicherheitsleistung als zu niedrig und begehrt sie S 6.000,-- so beträgt der Streitwert in 3. Instanz S 3.000,--. Entscheidungstexte 3 Ob 118/71 Entscheidungstext OGH 20.10.1971 3 Ob 118/71 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des gerichtlichen Unterhaltsvergleichs vom 12. 12. 1960 wurde der betreibenden Partei am 7. 11. 1969 die Fahrnisexekution bewilligt, um rückständigen Unterhalt in der Höhe von 57.750,-- S hereinzubringen. Die verpflichtete Partei brachte am 17. 11. 1969 eine Klage nach § 35 EO ein, mit der sie den Antrag verband, die Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage aufzuschieben. Das Erstgericht wies den Aufschiebungsantrag mit Beschluß vom 18. 11.... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §307
Rechtssatz: Aus wessen Vermögen die aus Anlaß einer Exekutionsaufschiebung zu erlegende Sicherheit zu stammen hat, ist durch Gesetz nicht bestimmt. Maßgebend ist allein, daß der vorgeschriebene Geldbetrag zur Deckung allfälliger auf die Aufschiebung der Exekution zurückführenden Nachteile des betreibenden Gläubigers erlegt wird. Wird der Erlag für diese Zweck nicht herangezogen, so ist er dem Erleger - außer es erheben auc... mehr lesen...
Norm: EO §44 AEO §44 E
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 44 Abs 2 EO sind nicht anzuwenden, wenn das Gericht wegen Vorliegens von Umständen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind, die Exekution nicht fortsetzen darf (hier § 39 Abs 1 Z 2, § 252 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 49/68 Entscheidungstext OGH 24.04.1968 3 Ob 49/68 EvBl 1968/405 S 634 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: Behauptet der Verpflichtete in dem Aufschiebungsantrag, dass ihm bei Nichtaufschiebung der Verlust eines Geldbetrages (durch Bezahlung von Beugestrafen nach § 355 EO) drohe, so muss der Aufschiebungswerber konkrete Umstände behaupten oder bescheinigen, dass er die bezahlten Geldbeträge vom betreibenden Gläubiger nicht mehr zurückbekommen würde. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...