Norm: EO §42 A1EO §44 C
Rechtssatz: Auch wenn ein Erfolg der Verfahrenshandlung zwar wenig wahrscheinlich, sie aber noch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit als aussichtslos anzusehen ist, ist die Exekution bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen aufzuschieben und es ist den geringen Erfolgsaussichten durch Auferlegung einer entsprechend hohen Sicherheit Rechnung zu tragen (so schon ecolex 1995, 560). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A2ASVG §293 Abs1
Rechtssatz: Der notwendige Unterhalt einer betreibenden Partei ist nur dann sichergestellt, wenn sie über Einkünfte in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügt. Entscheidungstexte 3 Ob 2142/96p Entscheidungstext OGH 26.06.1996 3 Ob 2142/96p 10 ObS 74/13z Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 ObS 74/1... mehr lesen...
Norm: EO §42 FEO §44 B2TirGVG LGBl 1993/82 §19VerfGG §85
Rechtssatz: Hat der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde des Erstehers gegen die Versagung der Zustimmung zum Rechtserwerb durch Zuschlag durch die Tiroler Grundverkehrsbehörden aufschiebende Wirkung zuerkannt, darf weder ein neuer Versteigerungstermin angeordnet noch die Erteilung des Zuschlages für wirksam erklärt werden. Da es sich hiebei nicht um eine Aufschiebung des Exekutionsver... mehr lesen...
Norm: EO §44 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 44 EO A Gefährdung und Vermögensnachteil A1 Bescheinigung A2 Insbesonders bei Unterhaltsexekution B Aufschiebung B1 Zwangsversteigerung B2 Verwaltungserkenntnisse B3 Offenbarungseid B4 Räumungsaufschub C Sicherheit (Erlag, Höhe und Haftung) D Rechtsmittel E Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS00... mehr lesen...
Norm: EO §44 AZPO §52
Rechtssatz: Die verpflichtete Partei hat trotz der Herabsetzung der zu leistenden Sicherheit keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten ihres Rekurses, weil die Sicherheit von Amts wegen festzusetzen ist und hierüber daher kein Zwischenstreit mit der betreibenden Partei entstanden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 27/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1995 3 Ob 27/95 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Bewilligung der kridamäßigen Versteigerung der Liegenschaft erhob der Aufschiebungswerber gegen den Masseverwalter die Klage auf Unzulässigkeit der Exekutionsführung mit der Behauptung, er habe auf der Liegenschaft des Gemeinschuldners mit dessen ausdrücklicher Zustimmung und Genehmigung ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet und durch diese Bauführung Eigentum am Grundstück nach § 418 Satz 3 ABGB erworben. Das Erstgericht schob über den mit der Exszindierungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Parteien 1.) Maria Louise K*****, 2.) Susanne R*****, 3.) Christa W*****, 4.) Gerd Wolfgang W*****, sämtliche vertreten durch Dr. Michael Gabler und Mag.Dr. Erich Gibel, Rechtsanwälte in Wien, wider die v... mehr lesen...
Begründung: Während des Vollzuges einer Räumungsexekution machte der zunächst als Untermieter angesehene Revisionsrekurswerber Hauptmietrechte geltend, worauf die Räumungsexekution insofern nicht beendet wurde, als zwar die in der Wohnung befindlichen Fahrnisse entfernt und bei einer Spedition eingelagert, aber die Schlüssel zum neu angebrachten Schloß der Wohnung nicht der betreibenden Partei übergeben wurden, sondern zunächst in gerichtlicher Verwahrung blieben. Die Delogierung so... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des zwischen den Parteien am 16. März 1989 zustande gekommenen und protokollierten Vergleiches wurde dem betreibenden Hausverwalter wider den Verpflichteten am 4. Jänner 1990 die zwangsweise Räumung der Wohnung im Haus S*****gasse 28 in 1070 Wien bewilligt. Die Räumung sollte am 6. Feber 1990 vollzogen werden. In seinem rechtzeitigen Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß beantragte der Verpflichtete die Aufschiebung der Exekution (§ 42 Abs. 1 Z 7 EO).... mehr lesen...
Norm: EO §42EO §44 C
Rechtssatz: Eine "faktische Exekutionsaufschiebung" allein reicht nicht aus, dem betreibenden Hausverwalter ein Pfandrecht für eine ihm selbst entstandene Forderung an Schaden durch Verzögerung seines Anspruches - und nicht etwa im Vermögen der Liegenschaftseigentümer eingetretene Nachteile - zu verschaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 93/91 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Egermann und Dr. Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei mj. Christina D*****, vertreten durch die Mutter Erika D*****, diese vertreten durch Dr. Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichtete Partei Mag. Gustav Friedrich D****... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung an Prozeß- und Exekutionskosten bewilligte das Erstgericht der betreibenden Bank am 9. November 1990 gegen den verpflichteten Masseverwalter die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus drei Kontoverträge bei einer anderen Kreditunternehmung. Der Masseverwalter verband seine am 13. Dezember 1990 erhobene Klage auf Unzulässigerklärung dieser Exekutionsführung mit einem Aufschiebungsantrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß die Beurteilung der Unwahrscheinlichkeit des Erfolges der auf Einstellung der Exekution abzielenden Aktion des Verpflichteten hier nur den Einzelfall betrifft, ist in dem vorliegenden Verfahrensstadium der Zwangsversteigerung noch kein schwer zu ersetzender Vermögensnachteil des Aufschiebungswerbers erkennbar (RZ 1990/60). Die Rechtsmittelgegenschrift ist unzulässig, weil es sich überhaupt nicht um den F... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete beantragte die Aufschiebung des Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 42 Abs 2 EO mit der
Begründung: , er habe beim Titelgericht einen Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 EO gestellt. Behauptungen zum Vorliegen einer Gefährdung im Sinne des § 44 Abs 1 EO enthielt der Antrag nicht. Das Erstgericht bewilligte die Aufschiebung der Exekution ohne Auferlegung einer Sicherheit. Das Gericht zweiter Instanz ändert... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1EO §42 C1EO §44 A1EO §44 B1
Rechtssatz: Soll ein Zwangsversteigerungsverfahren vor Erlassung des Versteigerungsediktes aufgeschoben werden, hat der Verpflichtete zu behaupten und zu bescheinigen, daß auf Grund besonderer Umstände die Gefahr eines schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 134/89 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 3 Ob 134/... mehr lesen...
Begründung: Die zu versteigernde Liegenschaft wurde bei der Versteigerung am 15. Dezember 1988 der Revisionsrekurswerberin um das Meistbot von S 20,550.000,- zugeschlagen. Nach § 10 Abs 1 TirGVG holte das Erstgericht vor Ausfertigung dieses Beschlusses über die Erteilung des Zuschlags die bescheidmäßige Entscheidung der Grundverkehrsbehörde ein, ob die Übertragung des Eigentums an den Meistbietenden den Vorschriften des Tiroler Grundverkehrsgesetzes entspricht. Die Grundverkehrsbe... mehr lesen...
Norm: EO §44 BEO §44 CZPO §502 HIII2
Rechtssatz: Ob und in welcher Höhe nach § 44 Abs 2 EO eine Sicherheitsleistung aufzutragen ist, hängt vom pflichtgemäßen Ermessen ab. Wird dieses im Rahmen der bestehenden Rechtsprechung ausgeübt, so fehlt es insoweit an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 138/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1989 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Teilurteiles vom 19. Oktober 1987, mit dem die beklagten Mitmieter zur Räumung der ihnen als Rechtsanwaltskanzlei vermieteten Wohnung Nr. 8 im Haus der betreibenden Parteien Brucknerstraße 4, 1040 Wien, infolge der wegen Mietzinsrückstandes nach dem § 1118 ABGB erklärten Aufhebung des Bestandvertrages verpflichtet wurden, bewilligte das Erstgericht am 4. Juli 1988 die Exekution nach § 349 EO. Die zwangsweise Räumung sollte am 19.... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichteten Parteien auf Grund eines Teilurteils zur Hereinbringung der Forderung von S 3 Millionen sA die Fahrnisexekution bewilligt. Die Exekution wurde am 5. Mai 1988 durch Pfändung einer größeren Anzahl von Fahrnissen vollzogen. Der Gerichtsvollzieher setzte im Pfändungsprotokoll nicht gemäß § 563 Abs. 2 Geo. den Bleistiftwert ein, sondern brachte gemäß § P. 96 Abs. 1 DV den Vermerk "Fachschätzung" an. Am 19. Mai 1988 bean... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 CEO §55 Abs2EO §275 Abs2
Rechtssatz: Steht für gepfändete Gegenstände weder ein Schätz- noch ein Bleistiftwert fest, so sind sie, wenn bis zum Versteigerungstermin noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, zwecks Bemessung der bei der Aufschiebung der Exekution aufzuerlegenden Sicherheit zu schätzen. Dem steht § 275 Abs 2 Satz 2 EO nicht entgegen. Den Aufschiebungswerber trifft die Beweislast und die Pflicht, die Kosten... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1
Rechtssatz: Es sind nicht nur Vermögensnachteile, sondern auch ideelle Nachteile zu berücksichtigen, die gleich schwer oder schwerer als ein Vermögensnachteil wiegen. Dazu gehört jedenfalls die mit der Haft verbundene Einschränkung der persönlichen Freiheit. Es ist ohne Bedeutung, daß dieser Nachteil nicht die verpflichtete Partei (eine Personengesellschat), sondern den Geschäftsführer ihres persönlich haftenden Gesellschafters ... mehr lesen...
Begründung: Ing. Helmut R*** und die Verpflichtete haben in einem Notariatsakt vom 1. Dezember 1986 ihre Zustimmung gegeben, daß dieser in Ansehung der darin von ihnen anerkannten Schuld im Sinne der §§ 3 und 3a der Notariatsordnung vollstreckbar ist. In der dem Notariatsakt beigehefteten Privaturkunde bestätigte Ing. Helmut R***, von der betreibenden Partei ein Darlehen von 6 Mill S zugezählt erhalten zu haben. Die Verpflichtete bestellte der betreibenden Partei zur Sicherstellun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 6. Mai 1988 wurde der betreibenden Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes vom 23. Februar 1988 zur Erwirkung der Unterlassung im geschäftlichen Verkehr im Bundesland Oberösterreich den Einzelhandel mit Waren aller Art außerhalb einer im Flächenwidmungsplan als Gebiet für Geschäftsbauten vorgesehenen Fläche auf einer - einschließlich der Kassenräumlichkeiten - größeren Gesamtverkaufsfläche als kon... mehr lesen...