Norm
EO §44 CRechtssatz
Erweist sich der Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Aufschiebungsbeschluss nur in Ansehung der Sicherheitsleistung als berechtigt, ist deren Betrag Bemessungsgrundlage für die diesbezügliche Kostenbestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001933Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013