RS OGH 1982/5/12 3Ob149/81, 3Ob106/97b, 3Ob73/13a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1982
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Norm

EO §44 C
EO §65 F
EO §74

Rechtssatz

Erweist sich der Rekurs der betreibenden Partei gegen den erstgerichtlichen Aufschiebungsbeschluss nur in Ansehung der Sicherheitsleistung als berechtigt, ist deren Betrag Bemessungsgrundlage für die diesbezügliche Kostenbestimmung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001933

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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