RS OGH 1979/12/12 3Ob153/79, 3Ob44/80, 3Ob4/97b

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Veröffentlicht am 12.12.1979
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Norm

EO §44 C

Rechtssatz

Umstände, die dem Richter bei Bestimmung der Sicherheit nicht bekannt waren, können ebenso wie später eintretende Gefährdungsmomente zu einer nachträglichen Erhöhung der Sicherheit führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001895

Dokumentnummer

JJR_19791212_OGH0002_0030OB00153_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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