Norm
EO §44 CRechtssatz
Umstände, die dem Richter bei Bestimmung der Sicherheit nicht bekannt waren, können ebenso wie später eintretende Gefährdungsmomente zu einer nachträglichen Erhöhung der Sicherheit führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0001895Dokumentnummer
JJR_19791212_OGH0002_0030OB00153_7900000_002