Norm: EO §42EO §44
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution ist nicht schon dann zu bewilligen, wenn einer der in § 42 EO genannten Aufschiebungsgründe vorliegt, es muss auch auf die Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Aktion des Aufschiebungswerbers Bedacht genommen werden. Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten darf dem Ergebnis aber nicht vorgegriffen werden. Entscheidungstexte 13 R 6... mehr lesen...
Begründung: Im Titelverfahren 10 C 36/03 f verpflichtete sich die verpflichtete Partei im Rahmen eines Scheidungsvergleiches, das der Alleinnutzung der betreibenden Partei verbleibende Ehewohnhaus bis längstens 31.12.2003 unter jeglichen Verzicht auf Räumungsaufschub zu räumen. Der betreibenden Partei wurde am 19.1.2004 antragsgemäß die Räumungsexekution betreffend dieses Wohnhauses in 7071 Rust, ***** auf der EZ ***** Grundbuch Rust Grundstücks Nr. 896/31 im Ausmaß von 402 m² bewil... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer Geldforderung von 31.398,57 EUR sA auf Grund eines Urteils sowie von Kosten auf Grund von sieben Exekutionstiteln bewilligte das Erstgericht dem betreibenden Gläubiger die Forderungsexekution nach § 294 EO auf Guthaben des Verpflichteten aus Kontoverbindungen bei der Drittschuldnerin. Zur Hereinbringung einer Geldforderung von 31.398,57 EUR sA auf Grund eines Urteils sowie von Kosten auf Grund von sieben Exekutionstiteln bewilligte das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragsgegnerin) beauftragte die gefährdete Partei (Antragstellerin) mit der Fertigung, Lieferung und Montage von Stahlbauten gemäß den Produktionsplänen des DI Peter W*****; der von der Antragstellerin am 31. Juli 2000 bestätigte Auftrag wurde von der Antragsgegnerin am 24. August 2000 angenommen. Gleichzeitig verpflichtete sich die Antragsgegnerin zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von S 2,5 Mio. Diese Anzahlung sollte mit einer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der vorinstanzlichen Beschlüsse ist der (vom Erstgericht genehmigte, vom Rekursgericht hingegen abgewiesene) Antrag der Einschreiterin auf Ausfolgung der von ihr zur Erwirkung der Exekutionsaufschiebung erlegten Sicherheitsleistung vom 35.000 S (= 2.543,55 EUR). Dieser unter dem Wert des betriebenen Anspruchs liegende Wert ist demnach auch als Wert des Entscheidungsgegenstands anzusehen (3 Ob 63/97d = EvBl 1997/1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit einem Optionsvertrag wird einem Vertragsteil das Recht eingeräumt, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen (SZ 67/137 mwN). Die Auslegung eines Optionsvertrages richtet sich nach den Grundsätzen, die auch sonst für die Vertragsauslegung gelten. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekä... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende führt aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 6. November 1996 Forderungsexektion zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 5.000 S (= 363,36 EUR) und laufenden Unterhalts von 5.000 S (= 363,36 EUR) monatlich ab 1. Jänner 1998. Der Verpflichtete beantragte erstmals am 29. Mai 2000 die Aufschiebung der Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens AZ 12 C 1/98w des Erstgerichts (im Folgenden nur Oppositionsverfahren), in dem e... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §42 A1EO §44 A1EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Gegner der gefährdeten Partei der Gebrauch eines Exekutionstitels untersagt werden soll, ist dann nicht zu erlassen, wenn ein näherer Rechtsbehelf, nämlich der Aufschiebungsantrag, zu Gebote steht, und nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Anspruchsgefährdung schon vor der Möglichkeit, einen Aufschiebungsantrag zu stellen, einzutreten droht. ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 4. 12. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede Exekution auf Grund eines bestimmt beschriebenen Wechselzahlungsauftrags eines Landesgerichts und auf Grund eines bestimmten Urteils eines Bezirksgerichts zu unterlassen und somit von diesen Titeln keinen Gebrauch zu machen. Hilfsweise fügte sie dem das Urteilsbegehren an, es werde festgestellt, dass der Anspruch der Beklagten aus dem Urteil des Lan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der gegen die mit dem Beschluss des Rekursgerichts ON 13 ausgesprochene Bestätigung der Bewilligung der Zwangsversteigerung (ON 2) auf Grund eines vollstreckbaren Rückstandsausweises der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 840.990,70 S (= 61.117,18 EUR) gerichtete "außerordentliche" Revisionsrekurs der Verpflichteten ist gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Einen auf diese Bestimmungen gest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der dem nunmehr im 5. Rechtsgang befindlichen Verfahren zu Grunde liegende Sachverhalt kann ebenso wie dass bisherige Parteienvorbringen (jeweils zusammengefasst wiedergegeben insbesondere in den Entscheidungen des erkennenden Senats 1 Ob 45/95 [ON 53] und 1 Ob 17/99b [ON 73]) als bekannt vorausgesetzt werden, sodass es ausreicht, den Akteninhalt nur insoweit wiederzugeben, als es für das Verständnis der hier vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung erforderlich ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hatte vier Kinder, nämlich Maria G***** (die Revisionsrekurswerberin), Franziska K*****, Felicitas Z***** und Carl Z*****. Die Töchter Felicitas Z***** und Franziska K***** verzichteten mit Notariatsakt jeweils vom 22. 12. 1997 auf ihre Pflichtteile, nachdem ihnen jeweils eine Eigentumswohnung von der Erblasserin geschenkt wurde. Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. Im Testament vom 28. 5. 1998 setzte sie Franziska K***** zur Erbin ihres gesa... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis im Konkurs wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 990.000,-- (Teilbetrag) und der Kosten des Exekutionsantrages von S 11.828,40 die Fahrnisexekution (sowie die Forderungsexekution nach § 294 EO) bewilligt. Auf Grund eines Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis im Konkurs wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 990.000,--... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 AEO §355 II
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufschiebung einer Unterlassungsexekution ist, dass die Weiterführung der Exekution trotz Möglichkeit der Rückzahlung der Strafen mit Nachteilen verbunden wäre, deren Ersatz die verpflichtete Partei von der betreibenden Partei nicht erlangen könnte, falls die Exekutionsführung zu Unrecht erfolgt. Solche Umstände können etwa darin gelegen sein, dass die verpflichtete Partei ge... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt Unterlassungsexekution (§ 355 EO) aufgrund eines vollstreckbaren Schiedsspruches des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich vom 14. 4. 1997. In diesem Schiedsspruch wurde der nun Verpflichteten auf Klage der nun betreibenden Partei aufgetragen, "die Verwendung des Namens 'M*****' oder irgendeines ähnlichen Namens in Werbung oder anderweitig in welcher Weise auch immer zu unterlassen (Artikel 12 Punkt 2 des Lize... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Betrages von S 1,147.746,-- sA gegen den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Pfändung der Geschäftsanteile des Verpflichteten an drei Gesellschaften mbH. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieser Geschäftsanteile blieb vorbehalten. Was die letztgenannte Exekution angeht, wurden dem Verpflichteten das Verfügungsverbot und den drei Ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der betreibenden Partei am 14. 8. 1998 auf Grund eines von ihr am 16. 6. 1998 erlassenen vollstreckbaren Rückstandsausweises zur Hereinbringung von S 179.888,80 sA die Exekution durch Zwangsverwaltung einer Liegenschaft bewilligt. Zugleich ernannte das Erstgericht einen Verwalter und ordnete die Übergabe dieser Liegenschaft an ihn an. Mit einem am 10. 9. 1998 eingelangten Schriftsatz hatte die betreibende Partei den Antrag gestellt, die bewil... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei hatte gegen die verpflichtete Partei eine einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs erwirkt. Ihr wurde in der Folge aufgrund dieses Titels die Unterlassungsexekution bewilligt. Im Zuge dieser Exekution wurde über die verpflichtete Partei am 22. September 1997 wegen eines Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel am 18. September 1997 rechtskräftig eine Geldstrafe von 70.000 S verhängt. Zu deren Tilgung überwies die verp... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß bei der Beurteilung eines Aufschiebungsantrages (neben weiteren Voraussetzungen) nicht nur die Einbringung eines der in § 42 Abs 1 EO genannten Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, sondern auch dessen Erfolgsaussichten zu prüfen sind, ergibt seit der WGN 1983 ein zwingender Umkehrschluß aus § 44 Abs 3 EO (vgl nur Rechberger/Oberhammer, ExV2 Rz 150), entsprach aber auch schon seit jeher der einhelligen Rechtsprechung (ZBl... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten Partei zu verbieten, über seine Bankguthaben bei der C*****-Bank***** bis zu einem Betrag von S 3,600.000,-- zu verfügen und b) der *****-Bank*****, ***** und deren Filialen zu verbiete... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Fahrnisexekution. In ihrer am 2.11.1995 beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Oppositionsklage stellte die verpflichtete Partei einen Aufschiebungsantrag. Mit Beschluß vom 24.4.1996 (ON 47) trug das Erstgericht der verpflichteten Partei den Erlag eines Kostenvorschusses von S 15.000,-- für die Schätzung des Wertes jener Pfandgegenstände auf, für die kein Bleistiftwert besteht. Den gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5.5.1992 hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Titelgericht dem Vater der betreibenden Partei aufgrund des Vergleiches vom 5.7.1985 gegen die verpflichtete Partei die Exekution durch gerichtliche Versteigerung des im Miteigentum der Parteien stehenden Hauses in [Wien] Grundbuch P***** zum Zweck der Auseinandersetzung bewilligt. Dem Gesuch war ein Entwurf der Versteigerungsbedingungen beigelegt. In der mündlichen Verhandlung vom 25.8.... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 15.4.1996 (AZl 13 Cg 58/96d), gegen das die verpflichtete (dort beklagte) Partei fristgerecht Widerspruch erhoben hatte, aufgrund von Exekutionsbewilligungsbeschlüssen des Titelgerichtes vom 7.5.1996 und vom 8.7.1996 beim Bezirksgericht Hartberg Exekution zur Sicherstellung des Kapitalbetrages von S 243.031.19 samt Zinsen un... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIA2ZPO §500 IICZPO §500 IIHZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 F4ZPO §528 LEO §44 DEO §78JN §57
Rechtssatz: Ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes die Ausfolgung einer Sicherheitsleistung von zehntausend Schilling, ist der Revisionsrekurs auch dann jedenfalls unzulässig, wenn die betriebene Forderung den Betrag von fünfzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §44 Abs2 DZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Ausfolgung eines gemäß § 44 Abs 2 EO vom Verpflichteten zur Sicherstellung erlegten Geldbetrages ist keine Entscheidung über den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 63/97d Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 63/97d European Case Law Identifier (... mehr lesen...